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Purrucker GmbH & Co. KG

Unternehmensdaten:

Firmename: Purrucker GmbH & Co. KG
Adresse:   Bindlacher Str. 4 a
95448 Bayreuth
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 921799880
Fax: +49 921 7998820
E-Mail: info@purruckergmbh.de
Web: www.purruckergmbh.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Bayreuth
HR-Nummer: HRA 3274

Firmendaten:

UID-Nummer: DE229160354
Gründung: 08.01.2003 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Großhandel mit sonstigen Holzhalbwaren sowie Bauelementen aus Holz

Firmenzweck:

  Großhandel mit sonstigen Holzhalbwaren sowie Bauelementen aus Holz
Schlagwörter:   Holz Bauelemente Holzhalbwaren Großhandel

Bilanzsumme

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 1.056.415 €

Anlagevermögen 30.937 €
Immaterielle Vermögensgegenstände 30.911 €
Umlaufvermögen 1.025.478 €
Vorräte 562.800 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 406.425 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 56.253 €
Summe Aktiva 1.056.415 €

Passiva — 1.056.415 €

Eigenkapital 292.263 €
Kapitalanteile 292.263 €
Kapitalanteile der Kommanditisten 292.263 €
Rückstellungen 63.033 €
Verbindlichkeiten 701.119 €
Summe Passiva 1.056.415 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2013: 2.561.611 €
  2014: 2.443.343 €
  2015: 2.348.464 €
  2016: 2.342.263 €
  2017: 1.033.242 €
  2018: 919.372 €
  2019: 787.943 €
  2020: 962.545 €
  2021: 1.056.415 €

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 1.056.415 €
  Anlagevermögen: 30.937 €
    Immaterielle Vermögensgegenstände: 30.911 €
  Umlaufvermögen: 1.025.478 €
    Vorräte: 562.800 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 406.425 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 56.253 €

Passiva gesamt: 1.056.415 €
  Eigenkapital: 292.263 €
    Kapitalanteile: 292.263 €
      Kapitalanteile der Kommanditisten: 292.263 €
  Rückstellungen: 63.033 €
  Verbindlichkeiten: 701.119 €

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Unternehmensinformation der Firma
Purrucker GmbH & Co. KG

Die Firmenadresse lautet:
Bindlacher Str. 4 a 95448 Bayreuth, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 08.01.2003 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 15.03.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Großhandel mit sonstigen Holzhalbwaren sowie Bauelementen aus Holz als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Purrucker GmbH & Co. KG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

IN 113/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Purrucker GmbH & Co. KG, Bindlacher Straße 4 a, 95448 Bayreuth, vertreten durch die Vertreterin Grüner Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerinnen Grüner Marion und Grüner Sabine
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRA 3274
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kulitzscher & Ettelt, Löbtauer Straße 44, 01159 Dresden, Gz.: 236/24 E138 ep
|

Beschluss:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird auf xxxx € festgesetzt.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält auf seinen Antrag hin eine Vergütung gemäß §§ 21,63 InsO, § 11 InsVV, die einem angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters entspricht. Als Bemessungsgrundlage gilt die Vermögensmasse, auf die sich seine Tätigkeit erstreckt hat.
Dauer und Umfang der Tätigkeit sind zu berücksichtigen.
Wegen der Berechnungsgrundlagen und der Berechnung wird auf den Vergütungsantrag vom 04.07.2025 Bezug genommen. Die vom vorläufigen Insolvenzverwalter geltend gemachten Erhöhungsbeträge sind diesem auch gemäß § 11 Abs. 3 InsVV als Zuschlag gewähren.
Sodann ist in einer Gesamtschau zu prüfen, ob der Gesamtzuschlag insgesamt unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer aufs Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag als angemessen erachtet. Maßgebend ist eine im Ergebnis angemessene Gesamtwürdigung, BGH IX ZB 65/18.
Vergütung xxx €
Auslagen xxx €
Umsatzsteuer xxx €

Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 10.07.2025 ×

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