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Schmautz GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Schmautz GmbH
Adresse:   Schleißbacher Str. 12
84048 Mainburg
Landkreis:   Landkreis Kelheim
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 8751 3753
Fax: +49 8751 1844
E-Mail: info@schmautz.de
Web: www.schmautz.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Regensburg
HR-Nummer: HRB 4335

Firmendaten:

UID-Nummer: DE128590917
Gründung: 01.08.1990 (Neueintragung)
Kapital:   27.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 10-49
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation

Firmenzweck:

  Der Heizungsbau, sowie Gas- und Sanitärinstallationen. Zur Erreichung ihres Unternehmenszweckes ist die Gesellschaft befugt, sämtliche, im Geschäftszweig des Unternehmens üblichen und mit ihnen verwandten Tätigkeiten und Geschäfte auszuüben. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.
Schlagwörter:   Technische Dienstleistungen Installation Sanitärinstallation Gasinstallation Heizungsbau

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 638.011 €

Anlagevermögen 43.682 €
Sachanlagen 43.680 €
Umlaufvermögen 587.659 €
Vorräte 287.601 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 299.669 €
Summe Aktiva 638.011 €

Passiva — 638.011 €

Eigenkapital 133.565 €
Gezeichnetes Kapital 25.565 €
Bilanzgewinn 108.001 €
Gewinnvortrag 107.693 €
Rückstellungen 117.993 €
Verbindlichkeiten 386.452 €
Summe Passiva 638.011 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2019: 48.799 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2020: 43.663 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: 15.768 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2022: 3.612 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2023: 20.189 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2024: 307 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2016: 340.450 €
  2017: 369.783 €
  2018: 419.469 €
  2019: 459.017 €
  2020: 535.984 €
  2021: 506.266 €
  2022: 695.902 €
  2023: 690.348 €
  2024: 638.011 €

Jahresabschluss 31.12.2024
Aktiva gesamt: 638.011 €
  Anlagevermögen: 43.682 €
    Sachanlagen: 43.680 €
  Umlaufvermögen: 587.659 €
    Vorräte: 287.601 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 299.669 €

Passiva gesamt: 638.011 €
  Eigenkapital: 133.565 €
    Gezeichnetes Kapital: 25.565 €
    Bilanzgewinn: 108.001 €
      Gewinnvortrag: 107.693 €
  Rückstellungen: 117.993 €
  Verbindlichkeiten: 386.452 €

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Unternehmensinformation der Firma
Schmautz GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Schleißbacher Str. 12 84048 Mainburg, Landkreis Landkreis Kelheim, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 01.08.1990 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 17.07.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Der Heizungsbau, sowie Gas- und Sanitärinstallationen. Zur Erreichung ihres Unternehmenszweckes ist die Gesellschaft befugt, sämtliche, im Geschäftszweig des Unternehmens üblichen und mit ihnen verwandten Tätigkeiten und Geschäfte auszuüben. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Schmautz GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

4 IN 9/24
|
In dem Verfahren über den Antrag

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Schmautz GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 11, 93326 Abensberg, vertreten durch den Geschäftsführer Lindner Franz
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 4335
- Schuldnerin -
|
Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 05.02.2024 um 15:50 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Stefan Debus, Prinz-Ludwig-Straße 15, 93055 Regensburg, Telefon: +49(941)463926-0, Telefax: +49(941)463926-99, Email: regensburg@mhbk.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind;
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen;


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 05.02.2024 ×

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