Bonität | Handelsregister |

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Crea-Tür Küchen Zentrum Passau GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Crea-Tür Küchen Zentrum Passau GmbH
Adresse:   Regensburger Straße 47
94036 Passau
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 851 75667-0
Fax: +49 851 7566729
E-Mail: info-creatuer-zentrum@kuechen.de
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Passau
HR-Nummer: HRB 6388

Firmendaten:

UID-Nummer: DE229975089
Gründung: 01.07.2003 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Großhandel mit Möbeln, Teppichen, Lampen und Leuchten

Firmenzweck:

  Groß- und Einzelhandel mit Küchen, Türen, Fenstern, Bauelementen, Möbeln aller Art und Schreinereiartikeln sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Schlagwörter:   Bauelemente Möbel Türen Küchen Fenster Handel Einzelhandel Großhandel

NACE-Branchencodes:

43.21 Elektroinstallation
43.32 Bautischlerei und -schlosserei
47.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel
47.91 Vermittlungstätigkeiten für den Einzelhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt

Bilanzsumme

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 663.173 €

Anlagevermögen 27.751 €
Sachanlagen 26.984 €
Umlaufvermögen 278.909 €
Vorräte 106.397 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 133.235 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 39.277 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite) 353.393 €
Summe Aktiva 663.173 €

Passiva — 663.173 €

Rückstellungen 14.494 €
Verbindlichkeiten 648.679 €
Summe Passiva 663.173 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2014: 927.836 €
  2015: 1.182.246 €
  2016: 1.240.505 €
  2017: 1.339.620 €
  2018: 1.414.424 €
  2019: 1.389.529 €
  2020: 678.196 €
  2021: 734.341 €
  2022: 663.173 €

Jahresabschluss 31.12.2022
Aktiva gesamt: 663.173 €
  Anlagevermögen: 27.751 €
    Sachanlagen: 26.984 €
  Umlaufvermögen: 278.909 €
    Vorräte: 106.397 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 133.235 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 39.277 €
  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite): 353.393 €

Passiva gesamt: 663.173 €
  Rückstellungen: 14.494 €
  Verbindlichkeiten: 648.679 €

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Unternehmensinformation der Firma
Crea-Tür Küchen Zentrum Passau GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Regensburger Straße 47 94036 Passau, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 01.07.2003 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 28.03.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Groß- und Einzelhandel mit Küchen, Türen, Fenstern, Bauelementen, Möbeln aller Art und Schreinereiartikeln sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Crea-Tür Küchen Zentrum Passau GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Az.: IN 24/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.

Crea-Tür Küchen-Zentrum Passau GmbH, Regensburger Straße 47, 94036 Passau, vertreten durch den Geschäftsführer Mayer Fritz Wilhelm
Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 6388
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 05.02.2024 um 13:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Bastian Kainz, Stadtplatz 7, 94078 Freyung, Telefon: +49(8551)81130-10, Telefax: +49(8551)81130-20, Email: mail@kainz-rechtsanwälte.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Passau
Schustergasse 4
94032 Passau

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 05.02.2024 ×

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