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Druck Pruskil Gesellschaft mit beschränkter Haftung Buch- und Offsetdruck

Unternehmensdaten:

Firmename: Druck Pruskil Gesellschaft mit beschränkter Haftung Buch- und Offsetdruck
Adresse:   Carl-Benz-Ring 9
85080 Gaimersheim
Landkreis:   Landkreis Eichstätt
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 845832950
Fax: +49 8458 329513
E-Mail: info@pruskil.de
Web: www.pruskil.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Ingolstadt
HR-Nummer: HRB 131

Firmendaten:

UID-Nummer: DE128580815
Gründung: 04.02.1976 (Neueintragung)
Kapital:   103.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 50-99
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Drucken

Firmenzweck:

  Herstellung und Vertrieb von Druckereierzeugnissen aller Art.
Schlagwörter:   Vertrieb Herstellung Druckereierzeugnisse

NACE-Branchencodes:

17.11 Herstellung von Holz- und Zellstoff

Gewinn

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 3.986.880 €

Anlagevermögen 384.927 €
Sachanlagen 300.184 €
Sonstige Anlagevermögen 84.743 €
Umlaufvermögen 1.931.421 €
Vorräte 1.058.229 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 872.513 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite) 1.534.415 €
Sonstige Aktiva 136.117 €
Summe Aktiva 3.986.880 €

Passiva — 3.986.880 €

Rückstellungen 103.069 €
Verbindlichkeiten 3.880.061 €
Summe Passiva 3.986.880 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2019: -733.329 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2020: -223.793 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: -39.488 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2022: 52.312 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2023: -714.809 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Jahresabschluss 31.12.2023
Aktiva gesamt: 3.986.880 €
  Anlagevermögen: 384.927 €
    Sachanlagen: 300.184 €
    Sonstige Anlagevermögen: 84.743 €
  Umlaufvermögen: 1.931.421 €
    Vorräte: 1.058.229 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 872.513 €
  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite): 1.534.415 €
  Sonstige Aktiva: 136.117 €

Passiva gesamt: 3.986.880 €
  Rückstellungen: 103.069 €
  Verbindlichkeiten: 3.880.061 €

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Unternehmensinformation der Firma
Druck Pruskil Gesellschaft mit beschränkter Haftung Buch- und Offsetdruck

Die Firmenadresse lautet:
Carl-Benz-Ring 9 85080 Gaimersheim, Landkreis Landkreis Eichstätt, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 04.02.1976 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 19.08.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Herstellung und Vertrieb von Druckereierzeugnissen aller Art. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Druck Pruskil Gesellschaft mit beschränkter Haftung Buch- und Offsetdruck erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

IN 362/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.

Druck Pruskil Gesellschaft mit beschränkter Haftung Buch - und Offsetdruck, Carl-Benz-Ring 9, 85080 Gaimersheim, vertreten durch den Geschäftsführer Arnold Jürgen
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 131
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Walterscheid Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Ohmstraße 7/I, 80802 München, Gz.: 820/2025/js
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 24.07.2025 um 10:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Stephan Meyer, Manchinger Straße 132, 85053 Ingolstadt, Telefon: +49(841)3704448, Telefax: +49(841)3704451.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|


Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 24.07.2025 ×

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