Bonität | Handelsregister |

Städtereinigung Rudolf Ernst GmbH & Co. KG

Unternehmensdaten:

Firmename: Städtereinigung Rudolf Ernst GmbH & Co. KG
Adresse:   Aha 200
91710 Gunzenhausen
Landkreis:   Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 9831 8006 0
Fax: +49 9831 8006 42
E-Mail: kontakt@ernst-gun.de
Web: www.ernst-gun.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DED3201V.HRA2538
Amtsgericht: Ansbach
HR-Nummer: HRA 2538

Firmendaten:

UID-Nummer: DE198212596
Gründung: 19.11.1998 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: 250-499
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Rückgewinnung sortierter Werkstoffe

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 34.586.099 €

Anlagevermögen 25.282.924 €
Sachanlagen 22.196.474 €
Finanzanlagen 2.965.308 €
Umlaufvermögen 9.198.368 €
Vorräte 1.695.456 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.521.312 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 981.601 €
Summe Aktiva 34.586.099 €

Passiva — 34.586.099 €

Eigenkapital 15.061.209 €
Kapitalrücklage 13.164.868 €
nicht beherrschende Anteile 1.636.341 €
Rückstellungen 3.249.702 €
Sonstige Rückstellungen 3.151.765 €
Verbindlichkeiten 14.833.739 €
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.813.586 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.097.941 €
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 1.162.401 €
Sonstige Verbindlichkeiten 2.312.266 €
Passive latente Steuern 1.406.200 €
Summe Passiva 34.586.099 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2018: -233.320 €  (Ergebnis der Periode nach IFRS)
  2019: 81.029 €  (Ergebnis der Periode nach IFRS)
  2020: 2.237.606 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: 5.777.757 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2022: 2.746.548 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2023: 1.731.866 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2018: 29.159.076 €
  2019: 31.871.686 €
  2020: 31.084.592 €
  2021: 34.931.956 €
  2022: 35.503.839 €
  2023: 34.586.099 €

Jahresabschluss 31.12.2023
Aktiva gesamt: 34.586.099 €
  Anlagevermögen: 25.282.924 €
    Sachanlagen: 22.196.474 €
      Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken: 7.622.816 €
      Technische Anlagen und Maschinen: 2.499.543 €
      Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 11.356.652 €
      Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau: 717.463 €
    Finanzanlagen: 2.965.308 €
      Beteiligungen an assoziierten Unternehmen: 2.010.670 €
      Ausleihungen an Gesellschafter: 898.754 €
  Umlaufvermögen: 9.198.368 €
    Vorräte: 1.695.456 €
      Waren: 865.364 €
      Sonstige Vorräte: 830.092 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 6.521.312 €
      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: 4.916.355 €
      Sonstige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 1.604.956 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 981.601 €

Passiva gesamt: 34.586.099 €
  Eigenkapital: 15.061.209 €
    Kapitalrücklage: 13.164.868 €
    nicht beherrschende Anteile: 1.636.341 €
  Rückstellungen: 3.249.702 €
    Sonstige Rückstellungen: 3.151.765 €
  Verbindlichkeiten: 14.833.739 €
    Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: 7.813.586 €
    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: 3.097.941 €
    Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern: 1.162.401 €
    Sonstige Verbindlichkeiten: 2.312.266 €
  Passive latente Steuern: 1.406.200 €

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Handelsregister-Bekanntmachungen:

03.02.2026   Jahresabschluss vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
31.07.2025   Konzernabschluss vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
28.07.2025   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
16.09.2024   Konzernabschluss vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
16.09.2024   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
23.08.2023   Konzernabschluss vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
05.05.2023   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
13.05.2022   Konzernabschluss vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
26.01.2022   Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
24.06.2021   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
10.05.2021   Konzernabschluss vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
30.03.2020   Konzernabschluss vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
18.11.2019   Bekanntmachung §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
03.04.2019   Konzernabschluss vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
14.01.2019   Bekanntmachung §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
14.03.2018   Konzernabschluss vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
08.11.2017   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
24.03.2017   Konzernabschluss vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
21.02.2017   Konzernabschluss vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
07.10.2016   Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
10.03.2016   Konzernabschluss vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
19.02.2016   Konzernabschluss vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
29.09.2015   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
08.05.2015   Konzernabschluss vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
20.03.2015   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
12.06.2014   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
25.03.2014   Konzernabschluss vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
02.04.2013   Konzernabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
01.10.2012   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
22.03.2012   Konzernabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
13.02.2012   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
12.07.2011   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
09.02.2011   Konzernabschluss vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
16.09.2010   Konzernabschluss vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
10.02.2010   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
09.03.2009   Konzernabschluss vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
20.01.2009   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
05.03.2008   Städtereinigung Rudolf Ernst GmbH & Co. KG
21.02.2008   Konzernjahresabschluss zum 31. Dezember 2006

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
Städtereinigung Rudolf Ernst GmbH & Co. KG

Die Firmenadresse lautet:
Aha 200 91710 Gunzenhausen, Landkreis Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 19.11.1998 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 03.02.2026 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister --- als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

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Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:



1509 IN 1312/25
|
In dem Verfahren über den Antrag d.

Pactum GmbH, Viktualienmarkt 8, 80331 München, vertreten durch den Geschäftsführer Selim Tarek
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 263857
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:

Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.07.2025 ×

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