Bonität | Handelsregister |

Es liegen Informationen über Insolvenz bzw. Konkurs vor. Informationen dazu erhalten Sie mit dem Insolvenz-Check.

WP Mannheim GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: WP Mannheim GmbH
Adresse:   Sandhofer Str. 96
68305 Mannheim
Bundesland:   Baden-Württemberg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon:
E-Mail:
Web:
» Daten ergänzen
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Mannheim
HR-Nummer: HRB 700130

Firmendaten:

Gründung: 23.12.2005 (Neueintragung)
Kapital:   27.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen

Firmenzweck:

  Die Produktion, Weiterveredelung und Vertrieb von Wirkstoffen, Fein- und Spezialchemikalien für Pharma, Kosmetik und Farbstoffe sowie andere chemische Anwendungsbereiche.
Schlagwörter:   Weiterveredelung Pharma Kosmetik Produktion Feinchemikalien Spezialchemikalien Wirkstoffe

Firmenadressen aus Deutschland

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

comments powered by Disqus


Die hier angezeigten Informationen haben keine Rechtswirkung und sind bezüglich Vollständigkeit, Aktualität und Inhalt ohne Gewähr. Alle dargestellten Informationen und Kommunikationsdaten stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen. Sie wurden bereits an anderer Stelle veröffentlicht und unterliegen daher nicht der DSGVO. Änderungen oder Ergänzungen werden selbstverständlich kostenlos durchgeführt.

¹ Bei den *-Bewertungen erfolgt keine Echtheitsprüfung. Kommentare, Erfahrungen und Bewertungen auf unseren Seiten geben die Meinung des jeweiligen Verfassers, nicht die der Betreiber wieder und haben keine Aussagekraft bezüglich der Bonität der Firma. Zu den Bewertungen speichern wir die IP-Adresse, Datum und Uhrzeit sowie den verwendeten Browser. Die Bewertungs- und Kommentarfunktion kann auf Wunsch deaktiviert werden. Verantwortlich für die Kommentare und Bewertungen sind die jeweiligen Nutzer. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Ist das Ihr Unternehmen?
Dann nutzen Sie die Möglichkeit, diesem Firmeneintrag weitere wichtige Informationen hinzuzufügen oder diesen zu korrigieren.

100% DSGVO konform

Wenn Sie mehr über Firmen wissen wollen.

Die Bonitätsauskünfte und Firmen-Informationen bieten Ihnen eine aktuelle und umfassende Übersicht über die wirtschaftlich relevanten Faktoren, die Sie beim Umgang mit Ihren Kunden und Lieferanten berücksichtigen sollten.

Tiefgreifende Firmeninformationen immer in Ihrem Zugang

  • Manuell recherchierte und geprüfte Daten
  • Ansprechpartner aus der Geschäftsführung
  • Daten nach Kriterien filtern
  • Excel-Export und Merklisten
  • DSGVO-konform

Unternehmensinformation der Firma
WP Mannheim GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Sandhofer Str. 96 68305 Mannheim, Bundesland Baden-Württemberg, Deutschland

Die Firma wurde am 23.12.2005 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 14.11.2019 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Produktion, Weiterveredelung und Vertrieb von Wirkstoffen, Fein- und Spezialchemikalien für Pharma, Kosmetik und Farbstoffe sowie andere chemische Anwendungsbereiche. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen WP Mannheim GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

1 IN 63/11
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

WP Mannheim GmbH, Sandhofer Str. 96, 68305 Mannheim, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Wolfgang Hils und Dr. Achim Riemann
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 700130
- Schuldnerin -
|
Die Differenzvergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tobias Hoefer, Soldnerstraße 2, 68219 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringende bereits festgesetzte Vergütung inklusive Vorschuss

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Differenzvergütung und der Auslagen erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 29.01.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung nun zwischenzeitlich unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 12.653.783,70 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt anschließend an seinen bereits entschiedenen Antrag und die diesbezüglichen Entscheidungen des AG und LG Mannheim eine Erhöhung des Regelsatzes um 350 %.
Auf die ausführlichen Begründungen in den vorstehend genannten Anträgen und Entscheidungen wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war, wie in den bisherigen Entscheidungen bereits dargelegt, ein Übersteigen des Regelsatzes um 350 % gerechtfertigt.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagen und Zustellungsauslagen in Höhe von BETRAG und BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die bereits festgesetzten Vergütungen und Vorschüsse waren in Abzug zu bringen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
oder bei dem
Landgericht Mannheim
A 1, 1
68159 Mannheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.


Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|


Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.


Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 14.07.2025
×

Sie wollen die Firma WP Mannheim GmbH mit Sternen bewerten?

Perfekt, dann benötigen wir nur noch Ihren Namen und Email-Adresse sowie eine kurze Begründung:


×

Wir verwenden Cookies für Analyse und Funktionalität. Bitte treffen Sie Ihre Wahl:

Technisch notwendige Cookies

Diese Cookies sind erforderlich, damit die Website ordnungsgemäß funktioniert, z. B. Funktionen wie die Anmeldung oder das Hinzufügen von Artikeln zum Warenkorb etc.

Marketing/Werbung

Diese Cookies werden von uns und unseren Partnern verwendet um Marketingbotschaften zu optimieren und dir gezielte Werbung anzuzeigen.

Analysen/Statistik

Diese Cookies helfen uns zu verstehen, wie Sie mit der Website interagieren. Wir verwenden diese Daten, um verbesserungswürdige Bereiche zu identifizieren.

Domainübergreifende Zustimmung
Ihre Einwilligung trifft auf die folgenden Domains zu: unternehmen24.info, handelsregister.online, companyreports.biz, grundbuchauszug24.at startupservice.net