Bonität | Handelsregister |

Reichenbach Rechtehandels GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Reichenbach Rechtehandels GmbH
Adresse:   Bavariafilmplatz 7
82031 Grünwald
Landkreis:   Landkreis München
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 89 552909-351
E-Mail:
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DED2601V.HRB77944
Amtsgericht: München
HR-Nummer: HRB 77944

Firmendaten:

Gründung: 29.01.1986 (Neueintragung)
Kapital:   50.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen

Firmenzweck:

  Produktion von Film- und Fernsehprogrammen, sowie Handel mit, Verwertung von, Verwaltung und Vertrieb von Rechten, insbesondere von Film- und Fernsehrechten.
Schlagwörter:   Filmrechte Fernsehrechte Verwertung von Rechten Handel mit Rechten Filmproduktion Fernsehproduktion

NACE-Branchencodes:

59.11 Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

17.02.2026   Konzernabschluss vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
02.02.2026   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
10.06.2025   Konzernabschluss vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
16.05.2025   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
16.02.2024   Konzernabschluss vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
23.01.2024   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
12.01.2023   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
13.01.2022   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
06.01.2022   Konzernabschluss vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
25.02.2021   Konzernabschluss vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
11.02.2021   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
29.01.2020   Konzernabschluss vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
20.01.2020   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
05.03.2019   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
15.02.2019   Konzernabschluss vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
04.04.2018   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
10.01.2018   Konzernabschluss vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
29.04.2013   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
16.01.2012   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
31.12.2010   Jahresabschluss vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
26.11.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
15.01.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
21.04.2008   Jahresabschluss zum 31.12.2006

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
Reichenbach Rechtehandels GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Bavariafilmplatz 7 82031 Grünwald, Landkreis Landkreis München, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 29.01.1986 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 17.02.2026 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Produktion von Film- und Fernsehprogrammen, sowie Handel mit, Verwertung von, Verwaltung und Vertrieb von Rechten, insbesondere von Film- und Fernsehrechten. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Reichenbach Rechtehandels GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

1500 IN 173/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.

CAD Technik Kleinkoenen GmbH, Frankfurter Ring 243, 80807 München, vertreten durch den Geschäftsführer Kleinkoenen Per Ulrik
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 128751
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Degen Stephan, Prinzregentenstraße 48, 80538 München

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 23.01.2024 um 09:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Oliver Schartl, Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, Telefondurchwahl: +49(89)54511121, Telefon: +49(89)545110, Telefax: +49(89)54511444, Email: oliver.schartl@mhbk.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|


Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 23.01.2024 ×

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