Bonität | Handelsregister |

ECOM Holding GmbH & Co. KG

Unternehmensdaten:

Firmename: ECOM Holding GmbH & Co. KG
Adresse:   Siemensstraße 9
85221 Dachau
Landkreis:   Landkreis Dachau
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +498544974000
E-Mail: info@ecom-trading.de
Web: www.ecom-trading.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DED2601V.HRA82643
Amtsgericht: München
HR-Nummer: HRA 82643

Firmendaten:

Gründung: 23.09.2003 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften
Branchentext:   Holding

Firmenzweck:

  Holding

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

14.08.2025   Hinweis nach § 291 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
14.07.2025   Konzernabschluss vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
03.07.2025   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2023 bis zum 30.06.2024
24.10.2024   Hinweis nach §§ 291, 292 HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
09.09.2024   Konzernabschluss vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
14.08.2024   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023
25.07.2023   Hinweis nach §§ 291 zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022
29.06.2023   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022
16.08.2022   Befreiender Konzernabschluss vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
30.06.2022   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
13.07.2021   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
30.06.2021   Konzernabschluss vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
28.06.2021   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
14.07.2020   Konzernabschluss vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
07.07.2020   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
03.07.2020   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
01.08.2019   Konzernabschluss vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018
05.07.2019   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018
05.07.2019   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr 30.06.2018 und Hinweis gemäß § 291 HGB
18.07.2018   Konzernabschluss vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
11.07.2018   Hinweis auf befreienden Konzernabschluss zum 30. Juni 2017 gemäß § 291 HGB
03.07.2018   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
09.08.2017   Hinweis auf befreienden Konzernabschluss zum 30. Juni 2016 gemäß § 291 HGB
19.07.2017   Konzernabschluss vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016
12.07.2017   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016
07.09.2016   Konzernabschluss vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
26.07.2016   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
27.07.2015   Konzernabschluss vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014
21.07.2015   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014
29.09.2014   Konzernabschluss vom 01.10.2012 bis zum 30.06.2013
07.08.2014   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2012 bis zum 30.06.2013
09.12.2013   Konzernabschluss vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012
11.11.2013   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012
02.11.2012   Konzernabschluss vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
08.10.2012   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
18.11.2011   Konzernabschluss vom 01.10.2008 bis zum 30.09.2009
15.11.2011   Konzernabschluss vom 01.10.2009 bis zum 30.09.2010
19.10.2011   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2009 bis zum 30.09.2010
05.10.2010   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2008 bis zum 30.09.2009
01.10.2009   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2007 bis zum 30.09.2008
12.11.2008   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB - Geschäftsjahr zum 30. September 2007 -
21.10.2008   Konzernabschluss zum 30.09.2007

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
ECOM Holding GmbH & Co. KG

Die Firmenadresse lautet:
Siemensstraße 9 85221 Dachau, Landkreis Landkreis Dachau, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 23.09.2003 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 14.07.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Holding als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen ECOM Holding GmbH & Co. KG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

1509 IN 2357/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Euroboden GmbH, Bavariafilmplatz 7, 82031 Grünwald, vertreten durch die Geschäftsführer Höglmaier Stefan und Moll Martin
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 126162
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Rechtsanwalts Markus W. Kienle, Postfach 80 01 13, 65901 Frankfurt, für die Tätigkeit als Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses im Zeitraum vom 14.08.2023 bis 31.05.2025 wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag

Gründe

Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß den Anträgen des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 10.06.2025.
Der Antragsteller wurde mit Beschluss vom 14.08.2023 zum Mitglied des (vorläufigen) Gläubigerausschusses bestellt. Im Berichtstermin vom 11.03.2024 wurde bestimmt, dass der Gläubigerausschuss bestehen und der Antragsteller weiterhin für diesen tätig bleibt.
Ein Mitglied des Gläubigerausschusses hat grundsätzlich gem. § 73 Abs. 1 InsO Anspruch auf Vergütung seiner Tätigkeit und Ersatz der entstandenen Auslagen. Die Vergütung ist gem. § 17 InsVV nach Zeitaufwand des Mitglieds für die Tätigkeit unter Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalls zu bestimmen.
Da die Tätigkeit des Gläubigerausschussmitglieds nach Stundenaufwand honoriert wird und die Vergütung entsprechend § 271 Abs. 1 BGB mit der Erbringung der Tätigkeit fällig wird, ist eine Abrechnung der bisher erbrachten Stunden zu jedem Zeitpunkt als zulässig anzusehen. Obgleich der BGH auch eine Vorschussgewährung für Ausschussmitglieder in analoger Anwendung von § 9 InsVV als zulässig anerkannt hat, ist eine solche vom Grundsatz her verzichtbar. Mit vorliegendem Beschluss werden Tätigkeiten bis einschließlich 31.05.2025 vergütet.
Der beantragte und angesichts der besonderen Anforderungen im Verfahren sowie der konkreten Qualifikation des Mitglieds angemessene Stundensatz für die Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Der glaubhaft dargelegte und durch den Insolvenzverwalter bestätigte Zeitaufwand beläuft sich im vorläufigen Verfahren auf 39,32 Stunden und im eröffneten Verfahren auf 63,16 Stunden.
Insgesamt kann damit ein Vergütungsbetrag von BETRAG EUR netto festgesetzt werden.
Die in den Anträgen geltend gemachten Auslagen für Fahrtkosten waren ebenfalls belegt und sind antragsgemäß in Höhe von BETRAG EUR netto festzusetzen, § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Der Insolvenzverwalter wurde zu den Anträgen angehört.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen diese Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:

Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

oder bei dem

Landgericht München I
Prielmayerstraße 7
80335 München

einzulegen.

Erinnerung:

Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde beziehungsweise die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerdeschrift beziehungsweise die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde beziehungsweise Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|



Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.06.2025 ×

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