Bonität | Handelsregister |

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Schiel GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Schiel GmbH
Adresse:   Brückenstr. 9
96465 Neustadt bei Coburg
Landkreis:   Landkreis Coburg
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 9568 9424 0
Fax: +49 9568 942429
E-Mail: contact@schiel.biz
Web: www.schiel.biz
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Coburg
HR-Nummer: HRB 744

Firmendaten:

UID-Nummer: DE811253719
Gründung: 06.08.1980 (Neueintragung)
Kapital:   100.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 10-49
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Herstellung von sonstigen Erzeugnissen

Firmenzweck:

  Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von sowie Handel mit Kunststoffteilen, Rädern und sonstigem Zubehör für die Spielzeug- und Kinderwagenindustrie sowie andere Branchen.
Schlagwörter:   Kinderwagenindustrie Zubehör Handel Spielzeugindustrie Vertrieb Herstellung Kunststoffteile

NACE-Branchencodes:

32.99 Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a. n. g.

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 3.737.772 €

Anlagevermögen 437.290 €
Sachanlagen 379.294 €
Umlaufvermögen 3.279.479 €
Vorräte 2.196.183 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.078.862 €
Summe Aktiva 3.737.772 €

Passiva — 3.737.772 €

Eigenkapital 175.698 €
Kapitalanteile 175.698 €
Kapitalanteile Kommanditisten 175.698 €
Rückstellungen 395.211 €
Verbindlichkeiten 3.166.864 €
Summe Passiva 3.737.772 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Jahresabschluss 31.12.2022
Aktiva gesamt: 3.737.772 €
  Anlagevermögen: 437.290 €
    Sachanlagen: 379.294 €
  Umlaufvermögen: 3.279.479 €
    Vorräte: 2.196.183 €
      Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Aktivseite): -774.755 €
      Sonstige Vorräte: 2.970.938 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 1.078.862 €

Passiva gesamt: 3.737.772 €
  Eigenkapital: 175.698 €
    Kapitalanteile: 175.698 €
      Kapitalanteile Kommanditisten: 175.698 €
  Rückstellungen: 395.211 €
  Verbindlichkeiten: 3.166.864 €

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Unternehmensinformation der Firma
Schiel GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Brückenstr. 9 96465 Neustadt bei Coburg, Landkreis Landkreis Coburg, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 06.08.1980 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 29.12.2020 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von sowie Handel mit Kunststoffteilen, Rädern und sonstigem Zubehör für die Spielzeug- und Kinderwagenindustrie sowie andere Branchen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Schiel GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Az.: IN 20/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.

Schiel GmbH, Brückenstraße 9, 96465 Neustadt bei Coburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Westlin Melanie Jasmin, geb. Schulz
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 744
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 05.02.2024 um 08:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg, Telefon: +49 (911) 7660080, Telefon mobil: +49 (171) 7459703, Telefon: +49 (911) 766008-1000, Telefax: +49 (911) 7660081400, Email: nuernberg@schwartz.in.




Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|


Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 05.02.2024 ×

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