Bonität | Handelsregister |

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STÖCKL Möbel GmbH & Co. KG

Unternehmensdaten:

Firmename: STÖCKL Möbel GmbH & Co. KG
Adresse:   Neumeyerstraße 21
90411 Nürnberg
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Nürnberg
HR-Nummer: HRA 10367

Firmendaten:

Gründung: 21.10.1992 (Neueintragung)
Rechtsform   KG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Einzelhandel mit Wohnmöbeln

Firmenzweck:

  Einzelhandel mit Wohnmöbeln
Schlagwörter:   Möbel Wohnmöbel Einzelhandel

NACE-Branchencodes:

47.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

10.07.2025   Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens Insolvenzen
03.07.2025   Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens Insolvenzen
28.05.2024   Löschungsankündigung
07.12.2023   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
07.08.2023   Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh. Insolvenzen
07.08.2023   Sonstiges Insolvenzen
19.06.2023   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
19.06.2023   Sonstiges Insolvenzen
28.03.2023   Sonstiges Insolvenzen
30.01.2023   Sonstiges Insolvenzen
09.11.2022   Sonstiges Insolvenzen
04.01.2022   Sonstiges Insolvenzen
04.08.2021   Eröffnungen Insolvenzen
18.01.2021   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
21.01.2019   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
06.12.2018   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
25.07.2018   Jahresabschluss vom 01.06.2016 bis zum 31.05.2017
29.06.2017   Jahresabschluss vom 01.06.2015 bis zum 31.05.2016
24.05.2016   Jahresabschluss vom 01.06.2014 bis zum 31.05.2015
29.05.2015   Jahresabschluss vom 01.06.2013 bis zum 31.05.2014
25.07.2014   Jahresabschluss vom 01.06.2012 bis zum 31.05.2013
13.08.2013   Jahresabschluss vom 01.06.2011 bis zum 31.05.2012
12.06.2012   Jahresabschluss vom 01.06.2010 bis zum 31.05.2011
27.07.2011   Jahresabschluss vom 01.06.2009 bis zum 31.05.2010
26.07.2010   Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
25.02.2010   Jahresabschluss vom 01.06.2007 bis zum 31.05.2008
19.08.2009   Jahresabschluss vom 01.06.2007 bis zum 31.05.2008
22.01.2009   Jahresabschluss vom 01.06.2006 bis zum 31.05.2007
19.11.2008   Jahresabschluss vom 01.06.2006 bis zum 31.05.2007

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
STÖCKL Möbel GmbH & Co. KG

Die Firmenadresse lautet:
Neumeyerstraße 21 90411 Nürnberg, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 21.10.1992 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 25.07.2018 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Einzelhandel mit Wohnmöbeln als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen STÖCKL Möbel GmbH & Co. KG erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

IN 857/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

STÖCKL Möbel GmbH & Co. KG, Neumeyerstraße 21, 90411 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin STÖCKL Möbel Verwaltungs-GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Stöckl Basil Alexander und Dr. Stöckl Boris Robert
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 10367
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Fábián, Rudolphstraße 30, 90489 Nürnberg, für die Nachtragsverteilung wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 07.07.2025.
Für die Durchführung der Nachtragsverteilung war dem Insolvenzverwalter unter Berücksichtigung des Werts der nachträglich noch zur Insolvenzmasse in Höhe von 4.262,80 EUR geflossen ist (Geschäftskonto bei der Sparkasse Nürnberg, KontoNr. 12985289) eine gesonderte Vergütung in Höhe von BETRAG EUR zu gewähren.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.


Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 08.07.2025
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