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Wickels Papierveredelungs-Werke Buntpapierfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Unternehmensdaten:

Firmename: Wickels Papierveredelungs-Werke Buntpapierfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Adresse:   Jahnstraße 34 - 36
90763 Fürth
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 911 97171-0
E-Mail: info@wickels.de
Web: www.wickels.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Fürth
HR-Nummer: HRB 911

Firmendaten:

UID-Nummer: DE132756224
Gründung: 07.03.1974 (Neueintragung)
Kapital:   51.129,19 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Herstellung von Papier, Karton und Pappe
Branchentext:   Herstellung von Metallpapieren, Buntpapieren und gummierten Papieren;

Firmenzweck:

  Gegenstand des Unternehmens sind die Herstellung und der Vertrieb von Metallpapieren, Buntpapieren, gummierten Papieren und damit im Zusammenhang stehenden sowie ähnlichen Erzeugnissen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an ähnlichen Unternehmungen zu beteiligen, ähnliche oder andere Unternehmen zu erwerben, zu gründen, zu pachten oder in sonstiger Weise zu übernehmen, ferner Zweigniederlassungen zu errichten.
Schlagwörter:   Papiererzeugnisse Vertrieb Herstellung gummierte Papiere Metallpapiere Buntpapiere

NACE-Branchencodes:

17.11 Herstellung von Holz- und Zellstoff
17.12 Herstellung von Papier, Karton und Pappe

Bilanzsumme

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 1.077.601 €

Anlagevermögen 71.127 €
Sachanlagen 71.120 €
Umlaufvermögen 996.979 €
Vorräte 870.010 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 109.748 €
Summe Aktiva 1.077.601 €

Passiva — 1.077.601 €

Eigenkapital 377.905 €
Gezeichnetes Kapital 51.129 €
Bilanzgewinn 326.776 €
Gewinnvortrag 278.975 €
Jahresüberschuß 47.800 €
Rückstellungen 52.269 €
Verbindlichkeiten 647.428 €
Summe Passiva 1.077.601 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2014: 742.888 €
  2015: 725.200 €
  2016: 789.653 €
  2017: 826.116 €
  2018: 1.025.432 €
  2019: 736.627 €
  2020: 783.348 €
  2021: 1.056.388 €
  2022: 1.077.601 €

Jahresabschluss 31.12.2022
Aktiva gesamt: 1.077.601 €
  Anlagevermögen: 71.127 €
    Sachanlagen: 71.120 €
  Umlaufvermögen: 996.979 €
    Vorräte: 870.010 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 109.748 €

Passiva gesamt: 1.077.601 €
  Eigenkapital: 377.905 €
    Gezeichnetes Kapital: 51.129 €
    Bilanzgewinn: 326.776 €
      Gewinnvortrag: 278.975 €
      Jahresüberschuß: 47.800 €
  Rückstellungen: 52.269 €
  Verbindlichkeiten: 647.428 €

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Unternehmensinformation der Firma
Wickels Papierveredelungs-Werke Buntpapierfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Firmenadresse lautet:
Jahnstraße 34 - 36 90763 Fürth, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 07.03.1974 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 15.12.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Herstellung von Papier, Karton und Pappe

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Gegenstand des Unternehmens sind die Herstellung und der Vertrieb von Metallpapieren, Buntpapieren, gummierten Papieren und damit im Zusammenhang stehenden sowie ähnlichen Erzeugnissen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an ähnlichen Unternehmungen zu beteiligen, ähnliche oder andere Unternehmen zu erwerben, zu gründen, zu pachten oder in sonstiger Weise zu übernehmen, ferner Zweigniederlassungen zu errichten. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Wickels Papierveredelungs-Werke Buntpapierfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Az.: IN 81/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.

Wickels Papierveredelungs-Werke Buntpapierfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Jahnstraße 34 - 36, 90763 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Schlotter Ralph
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 911
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 05.02.2024 um 14:45 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Volker Böhm, Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg, Telefon: +49 (911) 600 79 161, Telefax: +49 (911) 600 79 10, Email: nbg@schubra.de.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 05.02.2024
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