Bonität | Handelsregister |

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Herold & Co. GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Herold & Co. GmbH
Adresse:   Hauptstr. 12
95482 Gefrees
Landkreis:   Landkreis Bayreuth
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Bayreuth
HR-Nummer: HRB 446

Firmendaten:

UID-Nummer: DE132359794
Gründung: 06.05.1977 (Neueintragung)
Kapital:   1.022.583,76 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 50-99
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Eisengießereien

Firmenzweck:

  der Betrieb einer Eisengießerei, sowie die Fabrikation und Herstellung von Krananlagen, Aufzugsanlagen, landwirtschaftlicher Maschinen und Geräten und Wälzlagergehäusen aller Art.
Schlagwörter:   landwirtschaftliche Maschinen Wälzlagergehäuse Aufzugsanlagen Krananlagen Eisengießerei

NACE-Branchencodes:

28.3 Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen
28.30 Herstellung von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 4.935.151 €

Anlagevermögen 1.511.265 €
Sachanlagen 1.505.426 €
Umlaufvermögen 3.415.102 €
Vorräte 2.420.333 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 851.883 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 142.886 €
Summe Aktiva 4.935.151 €

Passiva — 4.935.151 €

Eigenkapital 2.480.931 €
Gezeichnetes Kapital 1.022.584 €
Bilanzgewinn 1.458.347 €
Gewinnvortrag 1.195.410 €
Differenz des Bilanzgewinns zum Gewinnvortrag 262.937 €
Rückstellungen 953.873 €
Verbindlichkeiten 1.500.347 €
Summe Passiva 4.935.151 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresabschluss 31.12.2023
Aktiva gesamt: 4.935.151 €
  Anlagevermögen: 1.511.265 €
    Sachanlagen: 1.505.426 €
  Umlaufvermögen: 3.415.102 €
    Vorräte: 2.420.333 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 851.883 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 142.886 €

Passiva gesamt: 4.935.151 €
  Eigenkapital: 2.480.931 €
    Gezeichnetes Kapital: 1.022.584 €
    Bilanzgewinn: 1.458.347 €
      Gewinnvortrag: 1.195.410 €
      Differenz des Bilanzgewinns zum Gewinnvortrag: 262.937 €
  Rückstellungen: 953.873 €
  Verbindlichkeiten: 1.500.347 €

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Unternehmensinformation der Firma
Herold & Co. GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Hauptstr. 12 95482 Gefrees, Landkreis Landkreis Bayreuth, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 06.05.1977 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 09.01.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister der Betrieb einer Eisengießerei, sowie die Fabrikation und Herstellung von Krananlagen, Aufzugsanlagen, landwirtschaftlicher Maschinen und Geräten und Wälzlagergehäusen aller Art. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Herold & Co. GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

IN 9/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Herold & Co. GmbH, Hauptstraße 12, 95482 Gefrees, vertreten durch den Geschäftsführer Langer Gerd Michael
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 446
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte JOBE I RECHTSANWÄLTE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Widenmayerstraße 16, 80538 München
|

Beschluss:
Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters wird auf xxx € festgesetzt.

Gründe:
Wegen der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 24.6.2025 Bezug genommen.
Das Gericht schließt sich den Ausführungen vollumfänglich an.
Somit ergibt sich:
Vergütung: xxx €
Auslagen: xxx €
Umsatzsteuer xxx
Der Betrag darf der Masse entnommen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|



Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 21.07.2025 ×

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