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Calren Media GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Calren Media GmbH
Adresse:   Grünstr. 7
79232 March
Landkreis:   Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Bundesland:   Baden-Württemberg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 7665 9342840
E-Mail: media.gmbh@calren.de
Web: www.calren.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DEB8536.HRB7469
Amtsgericht: Freiburg
HR-Nummer: HRB 7469

Firmendaten:

UID-Nummer: DE240861461
Gründung: 03.02.2005 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Programmierungstätigkeiten

Firmenzweck:

  Die Entwicklung und die Produktion von Video, PC - Animationen sowie PC Spiele, deren Vertrieb sowie der Handel mit CD's und DVD's.
Schlagwörter:   Vertrieb Video Produktion Entwicklung PC-Spiele PC-Animationen

Bilanzsumme

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 477.601 €

Anlagevermögen 42.139 €
Sachanlagen 33.440 €
Umlaufvermögen 434.253 €
Vorräte 60.000 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 373.078 €
Summe Aktiva 477.601 €

Passiva — 477.601 €

Eigenkapital 120.650 €
Gezeichnetes Kapital 25.000 €
Kapitalrücklage 161.577 €
Bilanzverlust -65.928 €
Verlustvortrag -129.809 €
Differenz des Bilanzgewinns zum Gewinnvortrag 63.882 €
Verbindlichkeiten 353.451 €
Summe Passiva 477.601 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2021: 436.257 €
  2022: 519.022 €
  2023: 477.601 €

Jahresabschluss 31.12.2023
Aktiva gesamt: 477.601 €
  Anlagevermögen: 42.139 €
    Sachanlagen: 33.440 €
  Umlaufvermögen: 434.253 €
    Vorräte: 60.000 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 373.078 €

Passiva gesamt: 477.601 €
  Eigenkapital: 120.650 €
    Gezeichnetes Kapital: 25.000 €
    Kapitalrücklage: 161.577 €
    Bilanzverlust: -65.928 €
      Verlustvortrag: -129.809 €
      Differenz des Bilanzgewinns zum Gewinnvortrag: 63.882 €
  Verbindlichkeiten: 353.451 €

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Handelsregister-Bekanntmachungen:

05.03.2026   Sonstiges Insolvenzen
30.07.2025   Eröffnungen Insolvenzen
14.01.2025   Jahresabschluss vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
02.01.2024   Jahresabschluss vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
13.01.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
13.01.2023   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
17.09.2021   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
17.09.2021   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
28.09.2020   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
28.09.2020   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
06.12.2019   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
06.12.2019   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
23.07.2018   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
23.07.2018   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
27.11.2017   Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
27.11.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
07.11.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
07.11.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
20.01.2016   Jahresabschluss vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
10.02.2015   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
10.02.2015   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
25.02.2014   Jahresabschluss vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
01.02.2013   Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
26.03.2012   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
14.12.2010   Jahresabschluss vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
08.01.2010   Jahresabschluss vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
21.01.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
27.03.2008   Jahresabschluss zum 31.12.2006

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
Calren Media GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Grünstr. 7 79232 March, Landkreis Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Bundesland Baden-Württemberg, Deutschland

Die Firma wurde am 03.02.2005 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 14.01.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Entwicklung und die Produktion von Video, PC - Animationen sowie PC Spiele, deren Vertrieb sowie der Handel mit CD's und DVD's. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Calren Media GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

8 IN 420/25
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Calren Media GmbH, Grünstraße 7, 79232 March, vertreten durch die Geschäftsführer Christian Schnitzer und Joachim Lothar Schnitzer
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 7469
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Uwe Rottler, Egonstraße 55a, 79106 Freiburg
|

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 30.07.2025 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Angelika Geil
Kaiser-Joseph-Straße 263, 79098 Freiburg
Telefon: 0761 26828
Telefax: 0761 2923635
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 23.09.2025 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 14.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden.
Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.

Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 14.10.2025, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 30.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Freiburg im Breisgau
Kaiser-Joseph-Straße 257a
79098 Freiburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|


Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.


Amtsgericht Freiburg im Breisgau - Insolvenzgericht - 30.07.2025 ×

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