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HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft

Unternehmensdaten:

Firmename: HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft
Adresse:   Wirthstraße 88
95028 Hof
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 9283 8510
Fax: +49 9283 85150
E-Mail: info@hydrotec-ag.de
Web: www.hydrotec-ag.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Hof
HR-Nummer: HRB 2028

Firmendaten:

UID-Nummer: DE160431791
Gründung: 08.07.1993 (Neueintragung)
Kapital:   3.952.730,00 EUR
Rechtsform   AG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Großhandel mit sonstigen Maschinen

Firmenzweck:

  Die Produktion, der Vertrieb und der An- und Verkauf von Anlagen zur Aufbereitung oder Hydrierung von Flüssigkeiten, insbesondere von Wasser, sowie die Planung und Ausführung von Heizungs- und Wasserinstallationen.
Schlagwörter:   Verkauf Ankauf Wasserinstallation Hydrierung Heizungsinstallation Anlagenvertrieb Flüssigkeitsaufbereitung Wasseraufbereitung Anlagenproduktion

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

31.07.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
07.02.2024   Sonstiges Insolvenzen
10.05.2022   Sonstiges Insolvenzen
14.04.2022   Jahresabschluss vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
14.04.2022   Jahresabschluss vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
04.04.2019   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
19.03.2019   Termine Insolvenzen
02.05.2018   Eröffnungen Insolvenzen
09.04.2018   Jahresabschluss vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
13.03.2018   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
09.08.2017   Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 31. August 2017
21.07.2017   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
07.12.2016   Jahresabschluss vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
31.10.2016   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
25.09.2015   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
08.05.2015   Absage der ordentlichen Hauptversammlung
08.05.2015   Jahresabschluss vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
02.04.2015   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
08.08.2014   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
28.07.2014   Jahresabschluss vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
08.01.2014   Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
26.08.2013   Halbjahresfinanzbericht
04.04.2013   Jahresabschluss vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
12.03.2013   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
12.11.2012   Festlegung des Bezugspreises
29.10.2012   Bezugsangebot
06.06.2012   Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
26.04.2012   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
26.05.2011   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
18.04.2011   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
16.09.2010   Bezugsangebot
06.07.2010   Jahresabschluss vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
10.06.2010   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
19.03.2010   Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
20.05.2009   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
19.11.2008   Jahresabschluss vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
20.10.2008   Nichtigkeitsklage Gemäß §§ 246 Abs. 4, 249 Abs. 1 S. 1 AktG
21.07.2008   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
21.02.2008   Jahresabschluss zum 31.12.2006
17.01.2008   Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006
26.09.2007   Angebot an die Aktionäre zum Bezug von Aktien
16.05.2007   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft

Die Firmenadresse lautet:
Wirthstraße 88 95028 Hof, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 08.07.1993 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 14.04.2022 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Produktion, der Vertrieb und der An- und Verkauf von Anlagen zur Aufbereitung oder Hydrierung von Flüssigkeiten, insbesondere von Wasser, sowie die Planung und Ausführung von Heizungs- und Wasserinstallationen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

IN 104/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

HYDROTEC Gesellschaft für Wassertechnik Aktiengesellschaft, Reichenberger Str. 22, 95111 Rehau, vertreten durch den Vorstand Dr. Oberle Berthold
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 2028
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Joachim Exner, Ludwigstraße 50, 95028 Hof, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 15.04.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 809.824,67 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 67,5 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 15.04.2025 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Auslandsbezug
- komplexe Rechtsstreitigkeiten
- Vorbereitung der Prozessfinanzierung
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 67,5 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Hof
Berliner Platz 1
95030 Hof

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Hof
Berliner Platz 1
95030 Hof

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.


Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 30.07.2025 ×

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