Bonität | Handelsregister |

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ONO Abwicklungs GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: ONO Abwicklungs GmbH
Adresse:   Hauptstraße 2
87656 Germaringen
Landkreis:   Landkreis Ostallgäu
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 8341 6609-0
Fax: +49 8341 660959
E-Mail: info@nocker.de
Web: www.nocker.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Kempten (Allgäu)
HR-Nummer: HRB 270

Firmendaten:

Gründung: 20.12.1972 (Neueintragung)
Kapital:   1.500.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Fleischverarbeitung

Firmenzweck:

  Die Herstellung und der Vertrieb von Fleischereierzeugnissen.
Schlagwörter:   Vertrieb Herstellung Fleischereierzeugnisse

NACE-Branchencodes:

10.11 Schlachten, ohne Schlachten von Geflügel
10.12 Schlachten von Geflügel

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

24.07.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
24.07.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
05.06.2025   Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh. Insolvenzen
13.05.2025   Sonstiges Insolvenzen
13.05.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
13.05.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
13.05.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
23.01.2024   Sonstiges Insolvenzen
01.02.2019   Termine Insolvenzen
01.08.2018   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
04.07.2017   Eröffnungen Insolvenzen
01.06.2017   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
26.04.2017   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
19.07.2016   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016
04.01.2016   Jahresabschluss vom 01.01.2014 bis zum 30.06.2014
21.07.2015   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
26.08.2014   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
29.01.2014   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
14.06.2012   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
04.04.2011   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
17.03.2010   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
11.08.2009   §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
01.08.2008   Otto Nocker GmbH
22.11.2007   Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
ONO Abwicklungs GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Hauptstraße 2 87656 Germaringen, Landkreis Landkreis Ostallgäu, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 20.12.1972 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 04.01.2016 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Herstellung und der Vertrieb von Fleischereierzeugnissen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen ONO Abwicklungs GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

7 IN 352/17
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Ono Abwicklungs GmbH, vormals Otto Nocker GmbH, Hauptstraße 2, 87656 Germaringen, vertreten durch die Gesellschafterin Lutz Convenience Food GmbH, diese vertr.d.d. IV RA Dr. Robert Hänel
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Register-Nr.: HRB 270
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses PSVaG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 12.05.2025.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 41,2606 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.


Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 23.07.2025 ×

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