Bonität | Handelsregister |

MERKUR PRIVATBANK KGaA

Unternehmensdaten:

Firmename: MERKUR PRIVATBANK KGaA
Adresse:   Bayerstr. 33
80335 München
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 89 59998-0
E-Mail: info@merkur-bank.de
Web: www.merkur-bank.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DED2601V.HRB122853
Amtsgericht: München
HR-Nummer: HRB 122853

Firmendaten:

UID-Nummer: DE198159260
Gründung: 18.11.1998 (Neueintragung)
Kapital:   19.913.600,00 EUR
Rechtsform   KGaA
Mitarbeiter: 100-249
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Kreditbanken einschließlich Zweigstellen ausländischer Banken

Firmenzweck:

  Betreiben von Bankgeschäften aller Art mit Ausnahme des Investmentgeschäfts (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KWG); Handel mit Münzen, Medaillen und Edelmetallen aller Art; Vermittlung und Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen; Vermittlung von Immobilien aller Art und Vermittlung von Mietverträgen; Treuhandtätigkeit, Vermögensverwaltung, Grundstücksverwaltung und Testamentsvollstreckung.
Schlagwörter:   Versicherungen Bausparverträge Treuhandtätigkeit Grundstücksverwaltung Vermögensverwaltung Immobilienvermittlung Handel mit Münzen/Medaillen/Edelmetallen Bankgeschäfte

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

08.05.2026   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
03.05.2026   Ad-hoc-Meldung gemäß Art. 17 MAR in Verbindung mit § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a WpAV
23.07.2025   Jahresabschluss vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
24.06.2025   Dividendenbekanntmachung
14.05.2025   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
30.09.2024   Jahresabschluss vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
25.06.2024   Einreichung neuer Dokumente
18.06.2024   Dividendenbekanntmachung
07.05.2024   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
18.08.2023   Jahresabschluss vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
20.06.2023   Dividendenbekanntmachung
12.05.2023   Berichtigung der am 9. Mai 2023 veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
09.05.2023   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
25.07.2022   Jahresabschluss vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
23.06.2022   Mitteilungen über Dividenden
10.05.2022   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
27.07.2021   Jahresabschluss vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
15.06.2021   Dividendenbekanntmachung
04.05.2021   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
17.12.2020   Berichtigungen
08.07.2020   Jahresabschluss vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
17.06.2020   Dividendenbekanntmachung
07.05.2020   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
28.08.2019   Bezugsangebot
29.07.2019   Jahresabschluss vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
04.06.2019   Dividendenbekanntmachung
23.04.2019   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
11.07.2018   Jahresabschluss vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
13.06.2018   Dividendenbekanntmachung
02.05.2018   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
25.07.2017   Jahresabschluss vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
23.06.2017   Dividendenbekanntmachung
11.05.2017   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
18.11.2016   Bezugsangebot bezüglich Aktien
03.08.2016   Jahresabschluss vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
09.06.2016   Dividendenbekanntmachung
29.04.2016   Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
12.08.2015   Jahresabschluss vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
08.07.2015   Jahresabschluss vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
25.07.2014   Jahresabschluss vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
03.07.2013   Jahresabschluss vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
16.08.2012   Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
28.10.2011   Hinweis auf Zwischenmitteilung der Geschäftsführung vom 01.07.2001 bis zum 30.09.2011
11.08.2011   Halbjahresfinanzbericht der MERKUR BANK KGaA zum 30.06.2011
29.07.2011   Hinweis auf Halbjahresfinanzbericht vom 01.01.2011 bis zum 30.06.2011
13.05.2011   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
27.04.2011   Hinweis auf Zwischenmitteilung
26.10.2010   Hinweis auf Zwischenmitteilung
30.07.2010   Hinweis auf Halbjahresfinanzbericht
01.07.2010   Jahresabschluss vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
02.06.2010   Jahresabschluss vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
05.05.2010   Hinweis auf Zwischenmitteilung
10.11.2009   Zwischenmitteilung
28.10.2009   Zwischenmitteilung
28.10.2009   Hinweis auf Zwischenmitteilung
29.07.2009   Hinweis auf Halbjahresfinanzbericht
29.07.2009   Berichtigungen
27.05.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
14.05.2009   Zwischenmitteilung
07.05.2009   Hinweis auf Zwischenmitteilung
03.12.2008   Jahresabschluss zum 31. Dezember 2007
07.11.2008   Hinweis auf Zwischenmitteilung
08.10.2008   Hinweis auf Zwischenmitteilung
12.08.2008   Hinweis auf Halbjahresfinanzbericht
02.06.2008   Jahresabschluss zum 31.12.2007
09.10.2007   Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006
31.08.2007   Zwischenfinanzbericht 1.Halbjahr 2007
20.08.2007   Hinweis auf Halbjahresfinanzbericht

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Unternehmensinformation der Firma
MERKUR PRIVATBANK KGaA

Die Firmenadresse lautet:
Bayerstr. 33 80335 München, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 18.11.1998 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 23.07.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Betreiben von Bankgeschäften aller Art mit Ausnahme des Investmentgeschäfts (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KWG); Handel mit Münzen, Medaillen und Edelmetallen aller Art; Vermittlung und Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen; Vermittlung von Immobilien aller Art und Vermittlung von Mietverträgen; Treuhandtätigkeit, Vermögensverwaltung, Grundstücksverwaltung und Testamentsvollstreckung. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen MERKUR PRIVATBANK KGaA erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

IN 199/25


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In dem Verfahren über den Antrag d.

Behandlungszentrum Kempfenhausen für Multiple Sklerose Kranke gemeinnützige GmbH, Milchberg 21, 82335 Berg, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Kleiter Ingo und Dr. Mohácsi Sándor
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 68532
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Eckert Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Robert-Enke-Straße 1, 30159 Hannover, Gz.: A642-25 mk-jgr
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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|

Zur Verhütung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 24.06.2025 um 10:00 Uhr vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, §§ 270 a, 270 b Absatz 1 Satz 1, 270 c, 270 d InsO.

1. Zum vorläufigen Sachwalter wird
Herr Rechtsanwalt Michael Verken
Kirchplatz 9, 82362 Weilheim
Telefon: +49(881)9010900, Fax: +49(881)90109060
bestellt.

2. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§§ 21 Absatz 2 Nummer 3, 270c Absatz 3 InsO).

3. Die Schuldnerin erhält Gelegenheit zur Vorlage eines Insolvenzplans gemäß § 270d Absatz 1 InsO bis zum
23.09.2025.


4. Der vorläufige Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen und die Geschäftsführung sowie die Ausgaben für die Lebensführung zu überwachen. Sie ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Sachwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 274 Absatz 2 Satz 1 und 3, 22 Absatz 3 InsO).

5. Der vorläufige Sachwalter kann von der Schuldnerin verlangen, dass alle eingehenden Gelder nur von dem vorläufigen Sachwalter entgegengenommen und Zahlungen nur von dem vorläufigen Sachwalter geleistet werden (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 275 Absatz 2 InsO).

6. Stellt der vorläufige Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen, dass die Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, so hat er dies unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem vorläufigen Gläubigerausschuss anzuzeigen (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 274 Absatz 3 Satz 1 InsO); ggf. ist gemäß § 274 Absatz 3 Satz 2 InsO zu verfahren.

7. Die Schuldnerin wird ermächtigt, Masseverbindlichkeiten für etwaige Rückzahlungsansprüche in Höhe von bis zu 270.000 € zu begründen, die aufgrund ggf. unrichtig gestellter Rechnungen gegenüber den in der Anlage 14 genannten Kostenträgern ab Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung entstehen (§ 270c Absatz 4 InsO). § 55 Absatz 2 InsO gilt entsprechend.

8. Die Schuldnerin ist bis zur Entscheidung über den Insolvenzeröffnungsantrag berechtigt, unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters die künftige Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen, jedoch nur zu dem Zweck der künftigen gemeinschaftlichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger.

9. Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters eingehen. Auch Verbindlichkeiten, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll sie nicht eingehen, wenn der vorläufige Sachwalter widerspricht (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 275 Absatz 1 InsO).
10. Zahlungen auf Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung i. S. d. § 266 a StGB darf die Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters leisten.
11. Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob ein für die Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und ob eine kostendeckende Masse vorhanden ist.

12. Der vorläufige Sachwalter wird gemäß § 270c Absatz 1 InsO beauftragt Bericht zu erstatten über
a. die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und durchführbar erscheint;
b. die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung als Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung;
c. das Bestehen von Haftungsansprüchen der Schuldnerin gegen amtierende oder ehemalige Mitglieder der Organe.

13. Die Schuldnerin hat dem Gericht und dem vorläufigen Sachwalter unverzüglich wesentliche Änderungen mitzuteilen, welche die Eigenverwaltungsplanung betreffen (§ 270c Absatz 2 InsO).

14. Die Schuldnerin oder der vorläufige Sachwalter haben dem Gericht den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen (§ 270d Absatz 4 Satz 1 InsO).
|

Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|



Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 24.06.2025 ×

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