Bonität | Handelsregister |

C.H. Beck Stiftung Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Unternehmensdaten:

Firmename: C.H. Beck Stiftung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Adresse:   Wilhelmstr. 9
80801 München
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 89 381890
E-Mail:
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DED2601V.HRB163755
Amtsgericht: München
HR-Nummer: HRB 163755

Firmendaten:

Gründung: 05.09.2006 (Neueintragung)
Kapital:   500.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten   

Firmenzweck:

  Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie wird insbesondere auf folgenden Gebieten tätig: Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe sowie des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes; Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheits- sowie des Wohlfahrtswesenssowie Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen i.S.v. § 53 AO.
Schlagwörter:   Völkerverständigung Entwicklungshilfe Kunst und Kultur Denkmalschutz Bildung und Erziehung Wohlfahrtswesen Umweltschutz Förderung von Wissenschaft und Forschung Gemeinnützige Zwecke Mildtätige Zwecke

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

06.02.2026   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
07.07.2025   Liquidation
25.02.2025   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
25.02.2025   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
21.02.2024   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
21.02.2024   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
26.01.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
26.01.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
14.02.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
14.02.2022   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
28.01.2021   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
28.01.2021   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
08.01.2020   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
08.01.2020   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
24.01.2019   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
24.01.2019   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
27.02.2018   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
27.02.2018   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
06.12.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
06.12.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
17.02.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
17.02.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
17.02.2015   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
17.02.2015   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
10.01.2014   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
10.01.2014   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
17.10.2012   Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
14.12.2011   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
30.06.2010   Jahresabschluss vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
28.08.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
20.02.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
26.03.2008   Jahresabschluss zum 31.12.2006

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
C.H. Beck Stiftung Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Firmenadresse lautet:
Wilhelmstr. 9 80801 München, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 05.09.2006 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 06.02.2026 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie wird insbesondere auf folgenden Gebieten tätig: Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, der Entwicklungshilfe sowie des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes; Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheits- sowie des Wohlfahrtswesenssowie Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen i.S.v. § 53 AO. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen C.H. Beck Stiftung Gesellschaft mit beschränkter Haftung erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

1506 IN 2353/14
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Alfons Brunner Isoliertechnik GmbH, Kistlerhofstraße 102, 81379 München, vertreten durch den Geschäftsführer Danek Peter
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann, Unterer Anger 3, 80331 München, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt entsprechend dem Antrag des Insolvenzverwalters. Gemäß § 6 Abs. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter für die Nachtragsverteilung eine gesonderte Vergütung, die unter Berücksichtigung des Wertes der nachträglich verteilten Insolvenzmasse nach billigem Ermessen festzusetzen ist. Vorliegend ist ein Betrag von insgesamt 23.537,22 EUR nachträglich zur Masse geflossen. Eine Vergütung in Höhe von 3.295,21 EUR ist hier - insbesondere im Hinblick auf die Vergleichsberechnung, die Anzahl der Gläubiger, die Zeit seit der Aufhebung des Verfahrens und den Aufwand des Insolvenzverwalters - angemessen. Auf die Ausführungen im Antrag des Insolvenzverwalters wird insoweit Bezug genommen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.


Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|


Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 25.06.2025 ×

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