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MEWEKA GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: MEWEKA GmbH
Adresse:   Innovapark 20
87600 Kaufbeuren
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 8341 908111-0
Fax: +49 8341 90811133
E-Mail: info@meweka.de
Web: www.meweka.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Kempten (Allgäu)
HR-Nummer: HRB 3724

Firmendaten:

UID-Nummer: DE154504639
Gründung: 04.10.1909 (Neueintragung)
Kapital:   25.564,59 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Herstellung von auswechselbaren Werkzeugen für die Metallbearbeitung

Firmenzweck:

  Die Entwicklung, die Herstellung, die Fertigung und der Vertrieb von Werkzeugen und Werkzeugmaschinen sowie der Betrieb einer Fräserei und Dreherei.
Schlagwörter:   Vertrieb Herstellung Fertigung Werkzeuge Werkzeugmaschinen

NACE-Branchencodes:

25.6 Herstellung von Schneidwaren, Werkzeugen, Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen
25.61 Herstellung von Schneidwaren und Bestecken aus unedlen Metallen
25.62 Herstellung von Schlössern und Beschlägen aus unedlen Metallen
25.63 Herstellung von Werkzeugen
25.9 Herstellung von sonstigen Metallwaren
25.91 Herstellung von Fässern, Trommeln, Dosen, Eimern u. ä. Behältern aus Metall
25.92 Herstellung von Verpackungen und Verschlüssen aus Eisen, Stahl und NE-Metall
25.93 Herstellung von Drahtwaren, Ketten und Federn
25.94 Herstellung von Schrauben und Nieten
25.99 Herstellung von sonstigen Metallwaren a. n. g.
28.2 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen
28.21 Herstellung von Öfen, Brennern und ortsfesten Heizgeräten für den Haushalt
28.22 Herstellung von Hebezeugen und Fördermitteln
28.23 Herstellung von Büromaschinen, ohne Datenverarbeitungsgeräte und periphere Geräte
28.24 Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
28.25 Herstellung von kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den Haushalt
28.29 Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen a. n. g.
28.4 Herstellung von Werkzeugmaschinen
28.41 Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
28.42 Herstellung von sonstigen Werkzeugmaschinen
28.9 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige
28.91 Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und Gießmaschinen
28.92 Herstellung von Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
28.93 Herstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung
28.94 Herstellung von Maschinen für die Textil- und Bekleidungsherstellung und die Lederverarbeitung
28.95 Herstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung
28.96 Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk
28.97 Herstellung von Maschinen für die additive Fertigung
28.99 Herstellung von Maschinen für sonstige bestimmte Wirtschaftszweige a. n. g.
46.6 Großhandel mit sonstigen Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör
46.61 Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten
46.62 Großhandel mit Werkzeugmaschinen
46.63 Großhandel mit Bergwerks-, Bau- und Baustoffmaschinen
46.64 Großhandel mit sonstigen Maschinen und Ausrüstungen
71.1 Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros
71.11 Tätigkeiten von Architekturbüros
71.12 Tätigkeiten von Ingenieurbüros

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 2.202.732 €

Anlagevermögen 1.118.473 €
Sachanlagen 1.117.112 €
Umlaufvermögen 753.170 €
Vorräte 688.495 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 64.647 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite) 327.394 €
Summe Aktiva 2.202.732 €

Passiva — 2.202.732 €

Rückstellungen 46.304 €
Verbindlichkeiten 2.156.428 €
Summe Passiva 2.202.732 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2014: 21.926 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2015: 1.177 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2016: 42.286 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2017: 76.796 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2018: 27.175 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: -61.654 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2020: -516.215 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: -93.352 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2022: 4.459 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2014: 1.678.088 €
  2015: 1.456.988 €
  2016: 1.190.983 €
  2017: 1.457.406 €
  2018: 1.607.909 €
  2019: 2.433.872 €
  2020: 2.294.958 €
  2021: 2.318.978 €
  2022: 2.202.732 €

Jahresabschluss 31.12.2022
Aktiva gesamt: 2.202.732 €
  Anlagevermögen: 1.118.473 €
    Sachanlagen: 1.117.112 €
  Umlaufvermögen: 753.170 €
    Vorräte: 688.495 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 64.647 €
  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite): 327.394 €

Passiva gesamt: 2.202.732 €
  Rückstellungen: 46.304 €
  Verbindlichkeiten: 2.156.428 €

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Unternehmensinformation der Firma
MEWEKA GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Innovapark 20 87600 Kaufbeuren, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 04.10.1909 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 07.08.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Entwicklung, die Herstellung, die Fertigung und der Vertrieb von Werkzeugen und Werkzeugmaschinen sowie der Betrieb einer Fräserei und Dreherei. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen MEWEKA GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 406/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MEWEKA GmbH, Innovapark 20, 87600 Kaufbeuren, vertreten durch den Geschäftsführer Storf Karl Ernst
Registergericht: Amtsgericht Kempten (Allgäu) Registergericht Register-Nr.: HRB 3724
- Schuldnerin -


Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Wolfgang Müller, Bodmanstraße 7, 87435 Kempten, für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:
...
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.

Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 02.06.2025.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von 532.713,34 EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) xxx EUR (Regelvergütung). Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll in der Regel 25 % der Regelvergütung beantragen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt hierzu einen Zuschlag von 20 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag wird Bezug genommen.

Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.

Er macht folgende Zuschlagskriterien geltend:
-Betriebsfortführung
-Verwertungsbemühungen.

Unter Berücksichtigung des gesamten Verfahrens und des Überschusses aus der Betriebsfortführung erscheint der beantragte Zuschlag gerechtfertigt.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Residenzplatz 4 - 6
87435 Kempten (Allgäu)

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.


Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Residenzplatz 4 - 6
87435 Kempten (Allgäu)

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.



Amtsgericht Kempten (Allgäu) - Insolvenzgericht - 24.07.2025 ×

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