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Polyden-Folienfabrik GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Polyden-Folienfabrik GmbH
Adresse:   Ansbacher Straße 38
91560 Heilsbronn
Landkreis:   Landkreis Ansbach
Bundesland:   Bayern
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 9872 808-0
Fax: +49 9872 80866
E-Mail: info@polyden.de
Web: www.polyden.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Ansbach
HR-Nummer: HRB 405

Firmendaten:

UID-Nummer: DE131943181
Gründung: 23.02.1978 (Neueintragung)
Kapital:   102.258,38 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen

Firmenzweck:

  Die Herstellung und der Vertrieb von Kunststoffprodukten und insbesondere von Folien.
Schlagwörter:   Vertrieb Herstellung Kunststoffprodukte Folien

Gewinn

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 43.476.484 €

Anlagevermögen 10.848.646 €
Sachanlagen 8.890.824 €
Finanzanlagen 1.957.823 €
Umlaufvermögen 11.238.835 €
Vorräte 6.185.910 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.738.169 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.314.755 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite) 21.389.003 €
Summe Aktiva 43.476.484 €

Passiva — 43.476.484 €

Rückstellungen 3.717.373 €
Sonstige Rückstellungen 3.483.776 €
Verbindlichkeiten 39.759.111 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.985.909 €
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 8.741.961 €
Sonstige Verbindlichkeiten 27.791.967 €
Summe Passiva 43.476.484 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.01.2023

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.01.2023

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2018: -2.126.005 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2019: -4.451.436 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2020: -5.145.811 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: -4.362.096 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2022: -19.668.990 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Jahresabschluss 31.01.2023
Aktiva gesamt: 43.476.484 €
  Anlagevermögen: 10.848.646 €
    Sachanlagen: 8.890.824 €
      Technische Anlagen und Maschinen: 7.107.720 €
      Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 1.283.104 €
    Finanzanlagen: 1.957.823 €
      Sonstige Ausleihungen: 1.714.000 €
  Umlaufvermögen: 11.238.835 €
    Vorräte: 6.185.910 €
      Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe: 3.435.709 €
      Fertige Erzeugnisse und Waren: 2.108.697 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 3.738.169 €
      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: 2.524.597 €
      Sonstige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 1.213.573 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 1.314.755 €
  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite): 21.389.003 €

Passiva gesamt: 43.476.484 €
  Rückstellungen: 3.717.373 €
    Sonstige Rückstellungen: 3.483.776 €
  Verbindlichkeiten: 39.759.111 €
    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: 2.985.909 €
    Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen: 8.741.961 €
    Sonstige Verbindlichkeiten: 27.791.967 €

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Handelsregister-Bekanntmachungen:

07.04.2025   Jahresabschluss vom 01.01.2023 bis zum 31.01.2023
05.03.2025   Insolvenzbekanntmachung 2 IN 193/22 Insolvenzen
05.03.2025   Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh. Insolvenzen
08.11.2024   Jahresabschluss vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
28.10.2024   Sonstiges Insolvenzen
28.06.2024   Sonstiges Insolvenzen
01.03.2024   Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh. Insolvenzen
09.02.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
13.12.2023   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
22.11.2023   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
22.11.2023   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
10.05.2023   Jahresabschluss vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
01.02.2023   Eröffnungen Insolvenzen
10.11.2022   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
15.03.2022   Jahresabschluss vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
13.01.2021   Jahresabschluss vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
21.02.2020   Jahresabschluss vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
11.10.2018   Jahresabschluss vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
10.08.2017   Jahresabschluss vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
17.07.2017   Jahresabschluss vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
10.02.2016   Jahresabschluss vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
27.02.2015   Jahresabschluss vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
29.01.2014   Jahresabschluss vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
06.02.2013   Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
10.01.2012   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
05.05.2011   Jahresabschluss vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
05.05.2010   Jahresabschluss vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
23.03.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
02.06.2008   Jahresabschluss zum 31.12.2006

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
Polyden-Folienfabrik GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Ansbacher Straße 38 91560 Heilsbronn, Landkreis Landkreis Ansbach, Bundesland Bayern, Deutschland

Die Firma wurde am 23.02.1978 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 07.04.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Die Herstellung und der Vertrieb von Kunststoffprodukten und insbesondere von Folien. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Polyden-Folienfabrik GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

2 IN 193/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Polyden-Folienfabrik GmbH, Ansbacher Straße 38, 91560 Heilsbronn, vertreten durch den Geschäftsführer Neumann Knut
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Registergericht Register-Nr.: HRB 405
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Schmitt & Kollegen, Nordostpark 45, 90411 Nürnberg, Gz.: 182-2022 MW kd
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters Rechtsanwalt Joachim Exner, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sachwalters vom 06.12.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Sachwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um X %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 06.12.2023 wird Bezug genommen.
Der vorläufige Sachwalter führt folgende Erhöhungstatbestände an:
- Betriebsfortführung (X %)
- Begleitung und Überwachung des Investorenprozesses (X %)
- Begleitung Vorfinanzierung Insolvenzgeld (X %)
- Prüfung der wirtschaftlichen Lage (X %)
- Prüfung Geldverkehr (X %)
Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters von der Tätigkeit in einem Normalverfahren ab und führt zu einem Mehraufwand, ist unter Berücksichtigung der Kriterien des § 3 eine angemessene Vergütung festzusetzen. (BeckOK InsR/ Budnik, InsVV § 12a Rn. 12)
In der Gesamtschau des Verfahrens und in Gesamtbetrachtung der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters war eine Gewährung eines Zuschlages von XX % gerechtfertigt.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12a, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um XX % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Schuldner wurde zum Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters gehört. Mit Schreiben vom 22.01.2024 wurde keine Einwände erhoben.
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben ihre Zustimmung zur antragsgemäßen Festsetzung abgegeben.
Der Schuldnervertreter wurde zum Vergütungsantrag des vorläufigen Sachwalters angehört. Einwände wurden mit Schreiben vom 22.12.2023 nicht erhoben.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Ansbach, Promenade 8, 91522 Ansbach, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Ansbach, Promenade 8, 91522 Ansbach, einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

|


Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 08.02.2024 ×

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