Bonität | Handelsregister |

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PeBe Dienstleistungen GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: PeBe Dienstleistungen GmbH
Adresse:   Kocherstraße 2
38120 Braunschweig
Bundesland:   Niedersachsen
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Braunschweig
HR-Nummer: HRB 200362

Firmendaten:

UID-Nummer: DE249240672
Gründung: 09.08.2006 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 50-99
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Reparatur von Maschinen

Firmenzweck:

  Wartung und Instandhaltung von Industrieanlagen, Gefahrenstoffsanierung, Brandschutz
Schlagwörter:   Gefahrstoffsanierung Brandschutz Instandhaltung Wartung Industrieanlagen

NACE-Branchencodes:

33.1 Reparatur und Instandhaltung von Metallerzeugnissen, Maschinen und Ausrüstungen
33.11 Reparatur und Instandhaltung von Metallerzeugnissen
33.12 Reparatur und Instandhaltung von Maschinen
33.13 Reparatur und Instandhaltung von elektronischen und optischen Geräten
33.14 Reparatur und Instandhaltung von elektrischen Ausrüstungen
33.15 Reparatur und Instandhaltung von zivilen Schiffen, Booten und Yachten
33.16 Reparatur und Instandhaltung von zivilen Luft- und Raumfahrzeugen
33.17 Reparatur und Instandhaltung von sonstigen zivilen Beförderungsmitteln
33.18 Reparatur und Instandhaltung von militärischen Kampffahrzeugen, Luft- und Raumfahrzeugen sowie Kriegsschiffen
33.19 Reparatur und Instandhaltung von sonstigen Ausrüstungen
39.0 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung
39.00 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 737.877 €

Anlagevermögen 90.200 €
Sachanlagen 82.742 €
Umlaufvermögen 268.291 €
Vorräte 80.480 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 180.387 €
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite) 375.006 €
Summe Aktiva 737.877 €

Passiva — 737.877 €

Rückstellungen 61.064 €
Verbindlichkeiten 676.813 €
Summe Passiva 737.877 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2013: -237.166 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2014: 4.737 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2015: -99.755 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2016: 59.203 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2017: 5.772 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2018: 173.244 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: -34.273 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2020: -393.662 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: -11.729 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2013: 492.960 €
  2014: 522.264 €
  2015: 546.113 €
  2016: 479.721 €
  2017: 544.787 €
  2018: 555.737 €
  2019: 516.439 €
  2020: 669.846 €
  2021: 737.877 €

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 737.877 €
  Anlagevermögen: 90.200 €
    Sachanlagen: 82.742 €
  Umlaufvermögen: 268.291 €
    Vorräte: 80.480 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 180.387 €
  Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite): 375.006 €

Passiva gesamt: 737.877 €
  Rückstellungen: 61.064 €
  Verbindlichkeiten: 676.813 €

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Unternehmensinformation der Firma
PeBe Dienstleistungen GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Kocherstraße 2 38120 Braunschweig, Bundesland Niedersachsen, Deutschland

Die Firma wurde am 09.08.2006 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 23.08.2022 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Wartung und Instandhaltung von Industrieanlagen, Gefahrenstoffsanierung, Brandschutz als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen PeBe Dienstleistungen GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

272 IN 258/23 b: Über das Vermögen der PeBe Dienstleistungen GmbH, Kocherstraße 2, 38120 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 200362), vertr. d.: Peter Behning, Im Seumel 47, 38122 Braunschweig, (Geschäftsführer), ist am 02.02.2024 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Henning Bosse, Am Hafen 2, 38112 Braunschweig, Tel.: 0531/8891942, Fax: 0531/8891944, E-Mail: braunschweig@bosse-ruediger.de, Internet: www.bosse-ruediger.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.03.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 30.04.2024.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.03.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (30.04.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.


Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Braunschweig, 07.02.2024

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
http://www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de.
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