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Sternenbäck GmbH Gera

Unternehmensdaten:

Firmename: Sternenbäck GmbH Gera
Adresse:   Lotzenäcker 18
72379 Hechingen
Landkreis:   Zollernalbkreis
Bundesland:   Baden-Württemberg
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 7471 93230
E-Mail: info@sternenbaeck.de
Web: www.sternenbaeck.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Jena
HR-Nummer: HRB 206778

Firmendaten:

Gründung: 03.11.1997 (Neueintragung)
Kapital:   613.550,26 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 11-50
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Herstellung von Backwaren (ohne Dauerbackwaren)

Firmenzweck:

  die Herstellung, der Vertrieb und der Handel von Bäckerei- und Konditoreierzeugnissen sowie von Steh- und Sitzcafes und Bäckerimbissen unter dem Namen "Sternenbäck"
Schlagwörter:   Vertrieb Herstellung Bäckerei- und Konditoreierzeugnisse

Bilanzsumme

Gewinn

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 5.060.359 €

Anlagevermögen 2.774.967 €
Sachanlagen 2.772.882 €
Umlaufvermögen 2.203.792 €
Vorräte 785.997 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.044.263 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 373.533 €
Summe Aktiva 5.060.359 €

Passiva — 5.060.359 €

Eigenkapital 3.260.234 €
Gezeichnetes Kapital 613.550 €
Bilanzgewinn 2.646.683 €
Gewinnvortrag 5.536.874 €
Jahresfehlbetrag -2.890.190 €
Rückstellungen 459.509 €
Verbindlichkeiten 1.340.617 €
Summe Passiva 5.060.359 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2013: 0 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2014: 0 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2015: 0 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2016: 0 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2017: 0 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2018: 0 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: 0 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: -1.144.527 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2022: -2.890.190 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2022: 5.060.359 €

Jahresabschluss 31.12.2022
Aktiva gesamt: 5.060.359 €
  Anlagevermögen: 2.774.967 €
    Sachanlagen: 2.772.882 €
  Umlaufvermögen: 2.203.792 €
    Vorräte: 785.997 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 1.044.263 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 373.533 €

Passiva gesamt: 5.060.359 €
  Eigenkapital: 3.260.234 €
    Gezeichnetes Kapital: 613.550 €
    Bilanzgewinn: 2.646.683 €
      Gewinnvortrag: 5.536.874 €
      Jahresfehlbetrag: -2.890.190 €
  Rückstellungen: 459.509 €
  Verbindlichkeiten: 1.340.617 €

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Handelsregister-Bekanntmachungen:

30.07.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
05.06.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
20.05.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
01.08.2024   Eröffnungen Insolvenzen
15.07.2024   Jahresabschluss vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
23.05.2023   Jahresabschluss vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
07.02.2022   Jahresabschluss vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2020
30.08.2021   Jahresabschluss vom 01.01.2020 bis zum 31.08.2020
16.03.2021   Jahresabschluss vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
04.01.2021   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
21.12.2020   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
15.12.2020   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
11.11.2020   Termine Insolvenzen
09.11.2020   Termine Insolvenzen
13.10.2020   Berichtigungen
01.09.2020   Eröffnungen Insolvenzen
25.05.2020   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
07.02.2020   Jahresabschluss vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
20.02.2019   Jahresabschluss vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
03.04.2018   Jahresabschluss vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
13.02.2017   Jahresabschluss vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
25.02.2016   Jahresabschluss vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
25.02.2015   Jahresabschluss vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
17.02.2014   Jahresabschluss vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
12.12.2012   Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
30.12.2011   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
03.01.2011   Jahresabschluss vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
31.12.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
10.03.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
03.04.2008   Jahresabschluss zum 31.12.2006

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
Sternenbäck GmbH Gera

Die Firmenadresse lautet:
Lotzenäcker 18 72379 Hechingen, Landkreis Zollernalbkreis, Bundesland Baden-Württemberg, Deutschland

Die Firma wurde am 03.11.1997 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 15.07.2024 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister die Herstellung, der Vertrieb und der Handel von Bäckerei- und Konditoreierzeugnissen sowie von Steh- und Sitzcafes und Bäckerimbissen unter dem Namen "Sternenbäck" als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Sternenbäck GmbH Gera erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

10 IN 160/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Sternenbäck GmbH Gera, Lotzenäcker 18, 72379 Hechingen, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Winter
Registergericht: Amtsgericht Jena Registergericht Register-Nr.: HRB 206778
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ebner Stolz Partnerschaft mbB, Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte, Holzmarkt 1, 50678 Köln, Gz.: CJu
Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann, anchor Rechtsanwälte, Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart
- Sachwalter -
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Martin Hörmann, Kronprinzstraße 16, 70173 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter/Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 21.07.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 3.266.132,80 EUR auszugehen.
Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 40 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 21.07.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 12a, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 40 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem vorläufigen Sachwalter entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.


Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.


Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 29.07.2025 ×

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