Bonität | Handelsregister |

Es liegen Informationen über Insolvenz bzw. Konkurs vor. Informationen dazu erhalten Sie mit dem Insolvenz-Check.

Gold-Zack Aktiengesellschaft

Unternehmensdaten:

Firmename: Gold-Zack Aktiengesellschaft
Adresse:   Gold-Zack-Str. 6
40822 Mettmann
Landkreis:   Kreis Mettmann
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 2104 1490
E-Mail:
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Wuppertal
HR-Nummer: HRB 12602

Firmendaten:

UID-Nummer: DE811132019
Gründung: 06.12.1965 (Neueintragung)
Kapital:   12.201.046,00 EUR
Rechtsform   AG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten   

Firmenzweck:

  die kommerzielle Nutzung von Markenrechten, insbesondere der Marke "Gold-Zack", von Patenten und allen Rechten sowie der Verwaltung eigenen Vermögens, auch in Form von Beteiligungen und Immobilien. Die Gesellschaft ist ferner befugt zur Herstellung von elastischen und unelastischen Textilien aller Art, Produkten aus Latices, Kunststoffen und Metallen aller Art sowie dem Handel mit solchen Artikeln und allen dienlichen Nebengeschäften. Gegenstand des Unternehmens sind außerdem die Unternehmensberatung und die Erbringung von Dienstleistungen für andere Unternehmen, insbesondere in Verbindung mit der Vorbereitung und Durchführung von Börseneinführungen und sonstigen Finanzmarktgeschäften, ausgenommen jedoch solche Geschäfte, für die eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen gründen und sich an anderen Unternehmen unabhängig von deren Geschäftszweck beteiligen, insbesondere auch an Kreditinstituten und sonstigen Finanzdienstleistungsunternehmen.
Schlagwörter:   Handel Metallverarbeitung Kunststoffverarbeitung Textilherstellung Vermögensverwaltung Patente Markenrechte

NACE-Branchencodes:

74.20 Fotografie und Fotolabors
74.30 Übersetzen und Dolmetschen

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

18.01.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
05.01.2024   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
13.07.2023   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
13.07.2023   Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh. Insolvenzen
24.10.2022   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
28.09.2022   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
21.04.2022   Termine Insolvenzen
17.07.2020   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
19.04.2018   Termine Insolvenzen
20.02.2017   Jahresabschluss vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
25.01.2016   Jahresabschluss vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
16.04.2015   Jahresabschluss vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
13.11.2014   Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh. Insolvenzen
24.06.2014   Jahresabschluss vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
07.03.2013   Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
04.07.2012   Termine Insolvenzen
13.01.2012   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
28.09.2011   Jahresabschluss vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
21.10.2010   Sonstiges
14.10.2010   Entscheidungen im Verfahren
29.04.2010   Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
15.04.2010   Termine
06.03.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006
16.02.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
06.10.2008   Termine
24.06.2008   Termine
29.10.2007   Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006
05.09.2007   J a h r e s a b s c h l u s s zum 31. Dezember 2006
26.04.2007   Bekanntmachung gemäß § 106 AktG

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

comments powered by Disqus


Die hier angezeigten Informationen haben keine Rechtswirkung und sind bezüglich Vollständigkeit, Aktualität und Inhalt ohne Gewähr. Alle dargestellten Informationen und Kommunikationsdaten stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen. Sie wurden bereits an anderer Stelle veröffentlicht und unterliegen daher nicht der DSGVO. Änderungen oder Ergänzungen werden selbstverständlich kostenlos durchgeführt.

¹ Bei den *-Bewertungen erfolgt keine Echtheitsprüfung. Kommentare, Erfahrungen und Bewertungen auf unseren Seiten geben die Meinung des jeweiligen Verfassers, nicht die der Betreiber wieder und haben keine Aussagekraft bezüglich der Bonität der Firma. Zu den Bewertungen speichern wir die IP-Adresse, Datum und Uhrzeit sowie den verwendeten Browser. Die Bewertungs- und Kommentarfunktion kann auf Wunsch deaktiviert werden. Verantwortlich für die Kommentare und Bewertungen sind die jeweiligen Nutzer. Haftungsansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Ist das Ihr Unternehmen?
Dann nutzen Sie die Möglichkeit, diesem Firmeneintrag weitere wichtige Informationen hinzuzufügen oder diesen zu korrigieren.

100% DSGVO konform

Wenn Sie mehr über Firmen wissen wollen.

Die Bonitätsauskünfte und Firmen-Informationen bieten Ihnen eine aktuelle und umfassende Übersicht über die wirtschaftlich relevanten Faktoren, die Sie beim Umgang mit Ihren Kunden und Lieferanten berücksichtigen sollten.

Tiefgreifende Firmeninformationen immer in Ihrem Zugang

  • Manuell recherchierte und geprüfte Daten
  • Ansprechpartner aus der Geschäftsführung
  • Daten nach Kriterien filtern
  • Excel-Export und Merklisten
  • DSGVO-konform

Unternehmensinformation der Firma
Gold-Zack Aktiengesellschaft

Die Firmenadresse lautet:
Gold-Zack-Str. 6 40822 Mettmann, Landkreis Kreis Mettmann, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 06.12.1965 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 20.02.2017 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister die kommerzielle Nutzung von Markenrechten, insbesondere der Marke "Gold-Zack", von Patenten und allen Rechten sowie der Verwaltung eigenen Vermögens, auch in Form von Beteiligungen und Immobilien. Die Gesellschaft ist ferner befugt zur Herstellung von elastischen und unelastischen Textilien aller Art, Produkten aus Latices, Kunststoffen und Metallen aller Art sowie dem Handel mit solchen Artikeln und allen dienlichen Nebengeschäften. Gegenstand des Unternehmens sind außerdem die Unternehmensberatung und die Erbringung von Dienstleistungen für andere Unternehmen, insbesondere in Verbindung mit der Vorbereitung und Durchführung von Börseneinführungen und sonstigen Finanzmarktgeschäften, ausgenommen jedoch solche Geschäfte, für die eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen gründen und sich an anderen Unternehmen unabhängig von deren Geschäftszweck beteiligen, insbesondere auch an Kreditinstituten und sonstigen Finanzdienstleistungsunternehmen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Gold-Zack Aktiengesellschaft erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 529/03

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 12602 eingetragenen Gold-Zack AG, Gold-Zack-Str. 6, 40822 Mettmann, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Florus Mouthaan Einzelkaufmann, Vredehofstraat 7, 3761 HA Soest, Niederlande



sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 7.668.753,90 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (, § 11 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).

Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 195 % und damit auf den Betrag von 353.193,91 EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 03.11.2022.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal oder dem Landgericht Wuppertal, Eiland 1, 42103 Wuppertal, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal oder dem Landgericht Wuppertal eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A244 eingesehen werden.

145 IN 529/03
Amtsgericht Wuppertal, 18.01.2024
×

Sie wollen die Firma Gold-Zack Aktiengesellschaft mit Sternen bewerten?

Perfekt, dann benötigen wir nur noch Ihren Namen und Email-Adresse sowie eine kurze Begründung:


×

Wir verwenden Cookies für Analyse und Funktionalität. Bitte treffen Sie Ihre Wahl:

Technisch notwendige Cookies

Diese Cookies sind erforderlich, damit die Website ordnungsgemäß funktioniert, z. B. Funktionen wie die Anmeldung oder das Hinzufügen von Artikeln zum Warenkorb etc.

Marketing/Werbung

Diese Cookies werden von uns und unseren Partnern verwendet um Marketingbotschaften zu optimieren und dir gezielte Werbung anzuzeigen.

Analysen/Statistik

Diese Cookies helfen uns zu verstehen, wie Sie mit der Website interagieren. Wir verwenden diese Daten, um verbesserungswürdige Bereiche zu identifizieren.

Domainübergreifende Zustimmung
Ihre Einwilligung trifft auf die folgenden Domains zu: unternehmen24.info, handelsregister.online, companyreports.biz, grundbuchauszug24.at startupservice.net