Bonität | Handelsregister |

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LANA natural wear GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: LANA natural wear GmbH
Adresse:   Weststr. 38
52074 Aachen
Landkreis:   Städteregion Aachen
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 241 8949340
Fax: +49 241 8949349
E-Mail: info@lana-organic.de
Web:
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Aachen
HR-Nummer: HRB 12521

Firmendaten:

UID-Nummer: DE814035579
Gründung: 22.06.2004 (Neueintragung)
Kapital:   250.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 2-10
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Großhandel mit Textilien

Firmenzweck:

  Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Vertrieb von Naturtextilbekleidung. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zwecke dienen, zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen sowie andere Unternehmen zu erwerben.
Schlagwörter:   Textilbranche Nachhaltige Mode Vertrieb Entwicklung Naturtextilbekleidung

NACE-Branchencodes:

61.10 Leitungsgebundene, drahtlose und satellitengestützte Telekommunikation

Gewinn

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 2.050.211 €

Anlagevermögen 63.162 €
Umlaufvermögen 1.972.866 €
Vorräte 1.883.674 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 83.824 €
Summe Aktiva 2.050.211 €

Passiva — 2.050.211 €

Eigenkapital 72.048 €
Gezeichnetes Kapital 100.000 €
Verbindlichkeiten 1.959.306 €
Summe Passiva 2.050.211 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2014: 5.490 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2015: 7.455 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2016: 11.745 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2017: 15.394 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2018: 532 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: 2.737 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2020: -140.628 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: 61.936 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2022: -119.532 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Jahresabschluss 31.12.2022
Aktiva gesamt: 2.050.211 €
  Anlagevermögen: 63.162 €
  Umlaufvermögen: 1.972.866 €
    Vorräte: 1.883.674 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 83.824 €

Passiva gesamt: 2.050.211 €
  Eigenkapital: 72.048 €
    Gezeichnetes Kapital: 100.000 €
  Verbindlichkeiten: 1.959.306 €

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Unternehmensinformation der Firma
LANA natural wear GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Weststr. 38 52074 Aachen, Landkreis Städteregion Aachen, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 22.06.2004 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 08.08.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Vertrieb von Naturtextilbekleidung. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zwecke dienen, zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen sowie andere Unternehmen zu erwerben. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen LANA natural wear GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 115/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 12521 eingetragenen LANA natural wear GmbH, Weststr. 38, 52074 Aachen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Anneliese Claßen-Kohnen,



sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes um 74,50 % auf 25 % gerechtfertigt.

Dabei waren jeweils einen Zuschlag begründend die mit einem erhöhten Mehraufwand verbundenen folgenden besonderen Tätigkeiten des vorläufigen Verwalters:
- Betriebsfortführung über mehr als 2 Monate unter Berücksichtigung des damit erzielten Erlöses mit 14,50 %
- Bearbeitung der Arbeitnehmerangelegenheiten und der Insolvenzgeldvorfinanzierung mit 20 %
- Erarbeitung der Sanierungsmaßnahmen und Einleitung des Verkaufsprozesses mit 30 %
- Betreuung mehrerer Betriebsstätten mit 10 %

Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 10.01.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Aachen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 eingesehen werden.

92 IN 115/24
Amtsgericht Aachen, 23.07.2025
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