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MAVEG Industrieausrüstungen GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: MAVEG Industrieausrüstungen GmbH
Adresse:   Bahnstraße 72
40878 Ratingen
Landkreis:   Kreis Mettmann
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 2102 929930
Fax: +49 2102 9299310
E-Mail: info@maveg-gmbh.de
Web: www.maveg-gmbh.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Düsseldorf
HR-Nummer: HRB 43062

Firmendaten:

Gründung: 01.08.1977 (Neueintragung)
Kapital:   500.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen

Firmenzweck:

  Handel mit Maschinen aller Art sowie ganzen Industrie- Ausrüstungen und die Übernahme von Handelsvertretungen sowie die Vermittlung für solche Geschäfte insbesondere mit Staatshandelsländern. Die Gesellschaft ist auch zu allen anderen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die mit dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen oder ihn zu fördern geeignet sind, insbesondere auch die Gründung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen im In-und Ausland
Schlagwörter:   Staatshandelsländer Geschäfte Handelsvertretungen Vermittlung Handel Maschinen Industrieausrüstungen

NACE-Branchencodes:

47.11 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel
47.91 Vermittlungstätigkeiten für den Einzelhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt

Gewinn

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 29.220.848 €

Umlaufvermögen 28.693.836 €
Vorräte 10.814.727 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.530.991 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.348.117 €
Summe Aktiva 29.220.848 €

Passiva — 29.220.848 €

Eigenkapital 4.435.930 €
Bilanzgewinn 3.935.930 €
Gewinnvortrag 2.642.156 €
Jahresüberschuß 1.293.773 €
Rückstellungen 3.820.257 €
Steuerrückstellungen 1.649.038 €
Sonstige Rückstellungen 1.674.526 €
Verbindlichkeiten 20.964.661 €
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Passivseite) 14.556.876 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.169.448 €
Summe Passiva 29.220.848 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2013: 135.583 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2014: 314.968 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2015: 491.988 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2016: 1.102.359 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2017: 5.882.824 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2018: 1.798.575 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: 4.183.166 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2020: 1.067.466 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: 1.293.773 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Jahresabschluss 31.12.2021
Aktiva gesamt: 29.220.848 €
  Umlaufvermögen: 28.693.836 €
    Vorräte: 10.814.727 €
      Geleistete Anzahlungen für Vorräte: 10.611.777 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 9.530.991 €
      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: 5.179.787 €
      Sonstige Vermögensgegenstände: 4.351.204 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 8.348.117 €

Passiva gesamt: 29.220.848 €
  Eigenkapital: 4.435.930 €
    Bilanzgewinn: 3.935.930 €
      Gewinnvortrag: 2.642.156 €
      Jahresüberschuß: 1.293.773 €
  Rückstellungen: 3.820.257 €
    Steuerrückstellungen: 1.649.038 €
    Sonstige Rückstellungen: 1.674.526 €
  Verbindlichkeiten: 20.964.661 €
    Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Passivseite): 14.556.876 €
    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: 6.169.448 €

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Unternehmensinformation der Firma
MAVEG Industrieausrüstungen GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Bahnstraße 72 40878 Ratingen, Landkreis Kreis Mettmann, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 01.08.1977 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 16.05.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Handel mit Maschinen aller Art sowie ganzen Industrie- Ausrüstungen und die Übernahme von Handelsvertretungen sowie die Vermittlung für solche Geschäfte insbesondere mit Staatshandelsländern. Die Gesellschaft ist auch zu allen anderen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die mit dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen oder ihn zu fördern geeignet sind, insbesondere auch die Gründung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen im In-und Ausland als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen MAVEG Industrieausrüstungen GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 504 IN 202/23

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 43062 eingetragenen MAVEG Industrieausrüstungen GmbH, Bahnstraße 72, 40878 Ratingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Aleksander Toren,




wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2024, um 08:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Peter Minuth, Breite Straße 29-31, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Donnerstag, 21.03.2024, 11:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.336 niedergelegt.

Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.



Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 202/23
Düsseldorf, 01.02.2024
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