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kalwar CFT FUSIONS-TECHNIK-GMBH

Unternehmensdaten:

Firmename: kalwar CFT FUSIONS-TECHNIK-GMBH
Adresse:   Gartnischer Weg 131
33790 Halle (Westf.)
Landkreis:   Kreis Gütersloh
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 5201 8590
Fax: +49 5201 859100
E-Mail: info@kalwar.com
Web: www.kalwar.com
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Gütersloh
HR-Nummer: HRB 4994

Firmendaten:

UID-Nummer: DE811796043
Gründung: 07.02.1995 (Neueintragung)
Kapital:   150.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Herstellung von sonstigen nicht wirtschaftszweigspezifischen Maschinen

Firmenzweck:

  Gegenstand des Unternehmens ist die Projektierung, die Herstellung, der Vertrieb und der Service technischer Verbindungen bei industriellen Verfahren, Vorrichtungen und Gebrauchsgütern mittels kontrollierter Adhäsion an Materialoberflächen und prozesssynchronen Recycling von Material und Energie, sowie Projektierung, Herstellung, Vertrieb und Service von Prototypenwerkzeugen für Vorserienprodukte. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen sowie andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand gründen, pachten oder sich an deren Unternehmen beteiligen.
Schlagwörter:   technische Verbindungen industrielle Verfahren Vertrieb Projektierung Herstellung Service

NACE-Branchencodes:

25.92 Herstellung von Verpackungen und Verschlüssen aus Eisen, Stahl und NE-Metall

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 1.393.549 €

Anlagevermögen 1.008.166 €
Sachanlagen 881.138 €
Finanzanlagen 107.150 €
Umlaufvermögen 335.063 €
Vorräte 246.860 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 61.111 €
Aktive latente Steuern 42.029 €
Summe Aktiva 1.393.549 €

Passiva — 1.393.549 €

Eigenkapital 483.905 €
Gezeichnetes Kapital 150.000 €
Bilanzgewinn 333.905 €
Verlustvortrag -66.743 €
Differenz des Bilanzgewinns zum Gewinnvortrag 400.648 €
Rückstellungen 423.802 €
Verbindlichkeiten 485.843 €
Summe Passiva 1.393.549 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresabschluss 31.12.2023
Aktiva gesamt: 1.393.549 €
  Anlagevermögen: 1.008.166 €
    Sachanlagen: 881.138 €
    Finanzanlagen: 107.150 €
  Umlaufvermögen: 335.063 €
    Vorräte: 246.860 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 61.111 €
  Aktive latente Steuern: 42.029 €

Passiva gesamt: 1.393.549 €
  Eigenkapital: 483.905 €
    Gezeichnetes Kapital: 150.000 €
    Bilanzgewinn: 333.905 €
      Verlustvortrag: -66.743 €
      Differenz des Bilanzgewinns zum Gewinnvortrag: 400.648 €
  Rückstellungen: 423.802 €
  Verbindlichkeiten: 485.843 €

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Unternehmensinformation der Firma
kalwar CFT FUSIONS-TECHNIK-GMBH

Die Firmenadresse lautet:
Gartnischer Weg 131 33790 Halle (Westf.), Landkreis Kreis Gütersloh, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 07.02.1995 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 02.04.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Gegenstand des Unternehmens ist die Projektierung, die Herstellung, der Vertrieb und der Service technischer Verbindungen bei industriellen Verfahren, Vorrichtungen und Gebrauchsgütern mittels kontrollierter Adhäsion an Materialoberflächen und prozesssynchronen Recycling von Material und Energie, sowie Projektierung, Herstellung, Vertrieb und Service von Prototypenwerkzeugen für Vorserienprodukte. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen sowie andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand gründen, pachten oder sich an deren Unternehmen beteiligen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen kalwar CFT FUSIONS-TECHNIK-GMBH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 290/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 4994 eingetragenen kalwar CFT FUSIONS-TECHNIK-GmbH, Gartnischer Weg 131, 33790 Halle, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Georg Kalwar, Gartnischer Weg 131, 33790 Halle

Geschäftszweig: Die Projektierung, die Herstellung, der Vertrieb und der Service technischer Verbindungen

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 10.07.2025, um 18:38 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.03.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstr. 5, 33602 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist

der 30.09.2025.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfa ls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).

Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 16.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.124 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 290/25
Bielefeld, 10.07.2025
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