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DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH

Unternehmensdaten:

Firmename: DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Adresse:   Kämmergasse 22
50676 Köln
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 221 49860
E-Mail: info@deginvest.de
Web: www.deginvest.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DER3306.HRB1005
Amtsgericht: Köln
HR-Nummer: HRB 1005

Firmendaten:

UID-Nummer: DE123489824
Gründung: 14.09.1962 (Neueintragung)
Kapital:   750.000.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: 500-999
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Auswärtige Angelegenheiten

Firmenzweck:

  (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. (2) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft im Rahmen der entwicklungspolitischen Grunds- ätze und Maßnahmen der Bundesregierung in Entwicklungsländern und Län- dem, die ganz oder teilweise durch Beschluss der Gesellschafterin im Einver- nehmen mit der Bundesregierung zugelassen werden. Letzteres gilt insbeson- dere für Länder, deren Anerkennung als Entwicklungsländer zu erwarten ist oder - für eine Übergangszeit - für Länder, deren Status als Entwicklungsländer entfallen ist. (3) Die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 2 genannten Ländern erfolgt durch die Förderung privater Unternehmen in diesen Ländern, wobei die Förderung der Partnerschaft: mit deutschen und europäischen Unter- nehmen, von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Vorhaben mit ei- nern Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz hierbei besonderes Gewicht haben. Die Förderung erfolgt auch über oder gemeinsam mit Kredit- und Finanzie- rungsinstituten in diesen Ländern. Die Gesellschaft arbeitet mit Kredit- und Fi- nanzierungsinstituten und sonstigen Investoren partnerschaftlich und in enger Abstimmung zusammen. (4) Gegenstand der Gesellschaft ist die Durchführung folgender Maßnahmen zur Förderung dieses Zwecks: 1. Erwerb von Beteiligungen und Gewährung von beteiligungs-ähnlichen und langfristigen Darlehen an Unternehmen in den in Absatz 2 genann- ten Ländern; 2. sonstige geeignete Maßnahmen, wie z. B. a) Übernahme von Garantien und Bürgschaften, Erteilung von Kreditaufträgen und Durchführung von Treuhandaufgaben; b) Gewährung von Zuschüssen in Sonderfällen, jedoch nur aus Bilanzüberschüssen der Gesellschaft oder aus den ihr für die- sen Zweck besonders zur Verfügung gestellten Mitteln; c) Beratung von Unternehmen und Institutionen in den in Ab- satz 2 genannten Ländern sowie insbesondere von deutschen und europäischen Unternehmen mit dem Ziel einer Förde- rung des Aufbaus der Privatwirtschaft in diesen Ländern. Die Gesellschaft handelt dabei wettbewerbsneutral. (5)Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Zwecks im In- und Ausland Toch- tergesellschaften gründen oder erwerben. (6) Die Gesellschaft kann sich im In- und Ausland an Einrichtungen und Vorhaben, die dem wirtschaftlichen Aufbau der in Absatz 2 genannten Länder oder der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit ihnen dienen, beteiligen oder sie in ande- rer Weise fördern. (7) Die Gesellschaft soll bemüht sein, ihre Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechte aus Maßnahmen nach Absatz 4 zu veräußern, sobald die wirtschaftlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen und dem entwicklungspolitischen Ziel ent- sprachen wird. (8) Die Gesellschaft verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (9) Für die Maßnahmen nach Absatz 4 können von der Gesellschaften/ersammlung nach Anhörung des Aufsichtsrats Richtlinien erlassen werden.
Schlagwörter:   Darlehen Partnerschaft mit Unternehmen Beteiligungen Entwicklungsländer Unternehmensförderung Entwicklungszusammenarbeit Privatwirtschaftsförderung

Gewinn

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 1.146.215.000 €

andere Verbindlichkeiten 420.069.000 €
Treuhandverbindlichkeiten 414.731.000 €
Sonstige Aktiva 726.146.000 €
Summe Aktiva 1.146.215.000 €

Passiva — 9.045.496.000 €

Eigenkapital 2.561.669.000 €
Gezeichnetes Kapital 750.000.000 €
Gewinnrücklagen 1.829.013.000 €
Andere Gewinnrücklagen 1.829.013.000 €
Rückstellungen 200.999.000 €
Sonstige Passiva 6.282.828.000 €
Summe Passiva 9.045.496.000 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss mit Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach EntgTranspG als Anlage des Lageberichts zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss mit Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach EntgTranspG als Anlage des Lageberichts zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2020: -181.158.000 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)
  2021: 215.585.000 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2022: 10.249.807 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2023: 62.141.099 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2024: -17.344.000 €  (Jahresfehlbetrag nach HGB)

Jahresabschluss 31.12.2024
Aktiva gesamt: 1.146.215.000 €
  andere Verbindlichkeiten: 420.069.000 €
    Treuhandverbindlichkeiten: 414.731.000 €
  Sonstige Aktiva: 726.146.000 €

Passiva gesamt: 9.045.496.000 €
  Eigenkapital: 2.561.669.000 €
    Gezeichnetes Kapital: 750.000.000 €
    Gewinnrücklagen: 1.829.013.000 €
      Andere Gewinnrücklagen: 1.829.013.000 €
  Rückstellungen: 200.999.000 €
  Sonstige Passiva: 6.282.828.000 €

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Handelsregister-Bekanntmachungen:

20.01.2026   Einreichung neuer Dokumente
13.01.2026   Aufsichtsrat
08.10.2025   Einreichung neuer Dokumente
01.10.2025   Aufsichtsrat
01.09.2025   Einreichung neuer Dokumente
07.08.2025   Aufsichtsrat
06.08.2025   Jahresabschluss mit Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach EntgTranspG als Anlage des Lageberichts vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
06.08.2025   Einreichung neuer Dokumente
16.07.2025   Aufsichtsrat
27.05.2025   Aufsichtsrat
16.07.2024   Jahresabschluss vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
07.07.2023   Jahresabschluss vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
29.06.2023   Einreichung neuer Dokumente
22.06.2023   Aufsichtsrat
30.08.2022   Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
11.08.2022   Sonstige Registerbekanntmachung
25.07.2022   Aufsichtsrat
25.05.2022   Jahresabschluss vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
31.03.2022   Aufsichtsrat
12.07.2021   Jahresabschluss vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
12.06.2020   Jahresabschluss vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
21.10.2019   Berichtigungen
07.06.2019   Jahresabschluss vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
29.05.2019   Jahresabschluss vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
30.05.2018   Jahresabschluss vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
06.12.2017   Aufsichtsrat
03.08.2017   Jahresabschluss vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
16.03.2017   Aufsichtsrat
10.02.2017   Aufsichtsrat
01.12.2016   Bekanntmachung der Geschäftsführung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats gemäß § 97 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG
22.08.2016   Jahresabschluss vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
05.08.2015   Jahresabschluss vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
19.09.2014   Jahresabschluss vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
11.07.2013   Jahresabschluss vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
07.05.2012   Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
19.07.2011   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
06.05.2010   Jahresabschluss vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
17.02.2010   Jahresabschluss vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
07.01.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
19.02.2008   Jahresabschluss zum 31.12.2006

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Unternehmensinformation der Firma
DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH

Die Firmenadresse lautet:
Kämmergasse 22 50676 Köln, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 14.09.1962 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 06.08.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. (2) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft im Rahmen der entwicklungspolitischen Grunds- ätze und Maßnahmen der Bundesregierung in Entwicklungsländern und Län- dem, die ganz oder teilweise durch Beschluss der Gesellschafterin im Einver- nehmen mit der Bundesregierung zugelassen werden. Letzteres gilt insbeson- dere für Länder, deren Anerkennung als Entwicklungsländer zu erwarten ist oder - für eine Übergangszeit - für Länder, deren Status als Entwicklungsländer entfallen ist. (3) Die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 2 genannten Ländern erfolgt durch die Förderung privater Unternehmen in diesen Ländern, wobei die Förderung der Partnerschaft: mit deutschen und europäischen Unter- nehmen, von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Vorhaben mit ei- nern Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz hierbei besonderes Gewicht haben. Die Förderung erfolgt auch über oder gemeinsam mit Kredit- und Finanzie- rungsinstituten in diesen Ländern. Die Gesellschaft arbeitet mit Kredit- und Fi- nanzierungsinstituten und sonstigen Investoren partnerschaftlich und in enger Abstimmung zusammen. (4) Gegenstand der Gesellschaft ist die Durchführung folgender Maßnahmen zur Förderung dieses Zwecks: 1. Erwerb von Beteiligungen und Gewährung von beteiligungs-ähnlichen und langfristigen Darlehen an Unternehmen in den in Absatz 2 genann- ten Ländern; 2. sonstige geeignete Maßnahmen, wie z. B. a) Übernahme von Garantien und Bürgschaften, Erteilung von Kreditaufträgen und Durchführung von Treuhandaufgaben; b) Gewährung von Zuschüssen in Sonderfällen, jedoch nur aus Bilanzüberschüssen der Gesellschaft oder aus den ihr für die- sen Zweck besonders zur Verfügung gestellten Mitteln; c) Beratung von Unternehmen und Institutionen in den in Ab- satz 2 genannten Ländern sowie insbesondere von deutschen und europäischen Unternehmen mit dem Ziel einer Förde- rung des Aufbaus der Privatwirtschaft in diesen Ländern. Die Gesellschaft handelt dabei wettbewerbsneutral. (5)Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Zwecks im In- und Ausland Toch- tergesellschaften gründen oder erwerben. (6) Die Gesellschaft kann sich im In- und Ausland an Einrichtungen und Vorhaben, die dem wirtschaftlichen Aufbau der in Absatz 2 genannten Länder oder der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit ihnen dienen, beteiligen oder sie in ande- rer Weise fördern. (7) Die Gesellschaft soll bemüht sein, ihre Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechte aus Maßnahmen nach Absatz 4 zu veräußern, sobald die wirtschaftlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen und dem entwicklungspolitischen Ziel ent- sprachen wird. (8) Die Gesellschaft verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (9) Für die Maßnahmen nach Absatz 4 können von der Gesellschaften/ersammlung nach Anhörung des Aufsichtsrats Richtlinien erlassen werden. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 114/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 18685 eingetragenen TIS Technischer Industrie Service GmbH & Co KG, Peter-May-Str. 27, 50374 Erftstadt, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 44131 eingetragene TIS Technischer Industrie Service Verwaltung GmbH, Peter-May-Str. 45, 50374 Erftstadt, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Uwe Hucklenbroich, Grüner Weg 14, 50767 Köln,



werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sebastian Schmidt, Kaiserstraße 48 a, 50321 Brühl wie folgt festgesetzt:

Vergütung x €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen x €
Zwischensumme x €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von x € x €
Endbetrag x €

Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.

Gründe:

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 24.04.2020 bis zum 01.07.2020 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).

Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Der Regelsatz soll mindestens x EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05). Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug x €. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach x €. Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von x € zu. Die Regelmindestvergütung nach diesem Wert beträgt x €. Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 100 % und damit auf den Betrag von x € gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 01.07.2025 verwiesen.

Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.

Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch x EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.

Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 eingesehen werden.


70k IN 114/20
Amtsgericht Köln, 15.07.2025
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