Unternehmensdaten: |
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| Firmename: | DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH | |
| Adresse: |
Kämmergasse 22 50676 Köln |
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| Bundesland: | Nordrhein-Westfalen | |
| Land: | Deutschland | |
| Lageplan |
Kontaktdaten: |
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| Telefon: | +49 221 49860 | |
| E-Mail: | info@deginvest.de | |
| Web: | www.deginvest.de |
Handelsregisterdaten: |
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| EU-ID: | DER3306.HRB1005 | |
| Amtsgericht: | Köln | |
| HR-Nummer: | HRB 1005 |
Firmendaten: |
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| UID-Nummer: | DE123489824 | |
| Gründung: | 14.09.1962 (Neueintragung) | |
| Kapital: | 750.000.000,00 EUR | |
| Rechtsform | GmbH | |
| Mitarbeiter: | 500-999 | |
| Geschäftsführer: | Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände |
Branche: |
Auswärtige Angelegenheiten | |
Firmenzweck: |
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. (2) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft im Rahmen der entwicklungspolitischen Grunds- ätze und Maßnahmen der Bundesregierung in Entwicklungsländern und Län- dem, die ganz oder teilweise durch Beschluss der Gesellschafterin im Einver- nehmen mit der Bundesregierung zugelassen werden. Letzteres gilt insbeson- dere für Länder, deren Anerkennung als Entwicklungsländer zu erwarten ist oder - für eine Übergangszeit - für Länder, deren Status als Entwicklungsländer entfallen ist. (3) Die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 2 genannten Ländern erfolgt durch die Förderung privater Unternehmen in diesen Ländern, wobei die Förderung der Partnerschaft: mit deutschen und europäischen Unter- nehmen, von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Vorhaben mit ei- nern Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz hierbei besonderes Gewicht haben. Die Förderung erfolgt auch über oder gemeinsam mit Kredit- und Finanzie- rungsinstituten in diesen Ländern. Die Gesellschaft arbeitet mit Kredit- und Fi- nanzierungsinstituten und sonstigen Investoren partnerschaftlich und in enger Abstimmung zusammen. (4) Gegenstand der Gesellschaft ist die Durchführung folgender Maßnahmen zur Förderung dieses Zwecks: 1. Erwerb von Beteiligungen und Gewährung von beteiligungs-ähnlichen und langfristigen Darlehen an Unternehmen in den in Absatz 2 genann- ten Ländern; 2. sonstige geeignete Maßnahmen, wie z. B. a) Übernahme von Garantien und Bürgschaften, Erteilung von Kreditaufträgen und Durchführung von Treuhandaufgaben; b) Gewährung von Zuschüssen in Sonderfällen, jedoch nur aus Bilanzüberschüssen der Gesellschaft oder aus den ihr für die- sen Zweck besonders zur Verfügung gestellten Mitteln; c) Beratung von Unternehmen und Institutionen in den in Ab- satz 2 genannten Ländern sowie insbesondere von deutschen und europäischen Unternehmen mit dem Ziel einer Förde- rung des Aufbaus der Privatwirtschaft in diesen Ländern. Die Gesellschaft handelt dabei wettbewerbsneutral. (5)Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Zwecks im In- und Ausland Toch- tergesellschaften gründen oder erwerben. (6) Die Gesellschaft kann sich im In- und Ausland an Einrichtungen und Vorhaben, die dem wirtschaftlichen Aufbau der in Absatz 2 genannten Länder oder der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit ihnen dienen, beteiligen oder sie in ande- rer Weise fördern. (7) Die Gesellschaft soll bemüht sein, ihre Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechte aus Maßnahmen nach Absatz 4 zu veräußern, sobald die wirtschaftlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen und dem entwicklungspolitischen Ziel ent- sprachen wird. (8) Die Gesellschaft verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (9) Für die Maßnahmen nach Absatz 4 können von der Gesellschaften/ersammlung nach Anhörung des Aufsichtsrats Richtlinien erlassen werden. | |
| Schlagwörter: | Darlehen Partnerschaft mit Unternehmen Beteiligungen Entwicklungsländer Unternehmensförderung Entwicklungszusammenarbeit Privatwirtschaftsförderung |
Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss mit Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit nach EntgTranspG als Anlage des Lageberichts zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
2020: -181.158.000 €
(Jahresfehlbetrag nach HGB)
2021: 215.585.000 €
(Jahresüberschuß nach HGB)
2022: 10.249.807 €
(Jahresüberschuß nach HGB)
2023: 62.141.099 €
(Jahresüberschuß nach HGB)
2024: -17.344.000 €
(Jahresfehlbetrag nach HGB)
Jahresabschluss 31.12.2024
Aktiva gesamt: 1.146.215.000 €
andere Verbindlichkeiten: 420.069.000 €
Treuhandverbindlichkeiten: 414.731.000 €
Sonstige Aktiva: 726.146.000 €
Passiva gesamt: 9.045.496.000 €
Eigenkapital: 2.561.669.000 €
Gezeichnetes Kapital: 750.000.000 €
Gewinnrücklagen: 1.829.013.000 €
Andere Gewinnrücklagen: 1.829.013.000 €
Rückstellungen: 200.999.000 €
Sonstige Passiva: 6.282.828.000 €
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Unternehmensinformation der Firma
DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH
Die Firmenadresse lautet:
Kämmergasse 22 50676 Köln,
Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Die Firma wurde am 14.09.1962 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.
Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 06.08.2025 veröffentlicht.
Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.
Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit. (2) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft im Rahmen der entwicklungspolitischen Grunds- ätze und Maßnahmen der Bundesregierung in Entwicklungsländern und Län- dem, die ganz oder teilweise durch Beschluss der Gesellschafterin im Einver- nehmen mit der Bundesregierung zugelassen werden. Letzteres gilt insbeson- dere für Länder, deren Anerkennung als Entwicklungsländer zu erwarten ist oder - für eine Übergangszeit - für Länder, deren Status als Entwicklungsländer entfallen ist. (3) Die Förderung des Aufbaus der Privatwirtschaft in den in Absatz 2 genannten Ländern erfolgt durch die Förderung privater Unternehmen in diesen Ländern, wobei die Förderung der Partnerschaft: mit deutschen und europäischen Unter- nehmen, von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von Vorhaben mit ei- nern Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz hierbei besonderes Gewicht haben. Die Förderung erfolgt auch über oder gemeinsam mit Kredit- und Finanzie- rungsinstituten in diesen Ländern. Die Gesellschaft arbeitet mit Kredit- und Fi- nanzierungsinstituten und sonstigen Investoren partnerschaftlich und in enger Abstimmung zusammen. (4) Gegenstand der Gesellschaft ist die Durchführung folgender Maßnahmen zur Förderung dieses Zwecks: 1. Erwerb von Beteiligungen und Gewährung von beteiligungs-ähnlichen und langfristigen Darlehen an Unternehmen in den in Absatz 2 genann- ten Ländern; 2. sonstige geeignete Maßnahmen, wie z. B. a) Übernahme von Garantien und Bürgschaften, Erteilung von Kreditaufträgen und Durchführung von Treuhandaufgaben; b) Gewährung von Zuschüssen in Sonderfällen, jedoch nur aus Bilanzüberschüssen der Gesellschaft oder aus den ihr für die- sen Zweck besonders zur Verfügung gestellten Mitteln; c) Beratung von Unternehmen und Institutionen in den in Ab- satz 2 genannten Ländern sowie insbesondere von deutschen und europäischen Unternehmen mit dem Ziel einer Förde- rung des Aufbaus der Privatwirtschaft in diesen Ländern. Die Gesellschaft handelt dabei wettbewerbsneutral. (5)Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Zwecks im In- und Ausland Toch- tergesellschaften gründen oder erwerben. (6) Die Gesellschaft kann sich im In- und Ausland an Einrichtungen und Vorhaben, die dem wirtschaftlichen Aufbau der in Absatz 2 genannten Länder oder der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit ihnen dienen, beteiligen oder sie in ande- rer Weise fördern. (7) Die Gesellschaft soll bemüht sein, ihre Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechte aus Maßnahmen nach Absatz 4 zu veräußern, sobald die wirtschaftlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen und dem entwicklungspolitischen Ziel ent- sprachen wird. (8) Die Gesellschaft verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (9) Für die Maßnahmen nach Absatz 4 können von der Gesellschaften/ersammlung nach Anhörung des Aufsichtsrats Richtlinien erlassen werden. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.
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