Bonität | Handelsregister |

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Paschke Bauelemente GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Paschke Bauelemente GmbH
Adresse:   In den Weywiesen 96
46240 Bottrop
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DER2507.HRB4597
Amtsgericht: Gelsenkirchen
HR-Nummer: HRB 4597

Firmendaten:

UID-Nummer: DE207164101
Gründung: 04.02.2000 (Neueintragung)
Kapital:   25.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Bautischlerei und -schlosserei

Firmenzweck:

  Einzelhandel mit vorgefertigten Bauelementen, der Einbau von Fenstern, Türen und ähnlichen Bauelementen aller Art, sowie Montagen aller Art.
Schlagwörter:   Türen Fenster Einbau vorgefertigte Bauelemente Einzelhandel

NACE-Branchencodes:

25.22 Herstellung von Sammelbehältern, Tanks u. ä. Behältern aus Metall

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

13.01.2026   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
25.07.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
25.07.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
19.03.2025   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
04.08.2023   Sonstiges Insolvenzen
24.01.2020   Eröffnungen Insolvenzen
24.01.2020   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
24.01.2020   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
18.12.2018   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
18.12.2018   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
15.01.2018   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
15.01.2018   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
09.11.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
09.11.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
04.02.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
04.02.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
17.12.2014   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
17.12.2014   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
12.02.2014   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
12.02.2014   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
07.12.2012   Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
09.01.2012   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
02.12.2010   Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
13.01.2010   Jahresabschluss vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
16.02.2009   Jahresabschluss vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
31.03.2008   Paschke Jahresabschluss zum 31.12.2006

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
Paschke Bauelemente GmbH

Die Firmenadresse lautet:
In den Weywiesen 96 46240 Bottrop, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 04.02.2000 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 24.01.2020 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:
Bautischlerei und -schlosserei

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Einzelhandel mit vorgefertigten Bauelementen, der Einbau von Fenstern, Türen und ähnlichen Bauelementen aller Art, sowie Montagen aller Art. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Paschke Bauelemente GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 154/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 4597 eingetragenen Paschke Bauelemente GmbH, In den Weywiesen 96, 46240 Bottrop, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jean Paul Große-Wilde, In den Weywiesen 96, 46240 Bottrop



ist am 01.08.2023 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
29.09.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO); Schlussrechnung des InsolvenzverwaltersDie Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 154 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

163 IN 154/19
Amtsgericht Essen, 23.07.2025
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