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Carl Kind jr. GmbH Graphische Reproduktionsanstalt

Unternehmensdaten:

Firmename: Carl Kind jr. GmbH Graphische Reproduktionsanstalt
Adresse:   Holländische Str. 20
33607 Bielefeld
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 564176260
Fax: +49 521 96554490
E-Mail: service@teamkind.de
Web: www.teamkind.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Bielefeld
HR-Nummer: HRB 7316

Firmendaten:

UID-Nummer: DE811127386
Gründung: 21.01.1963 (Neueintragung)
Kapital:   26.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Druck- und Medienvorstufe

Firmenzweck:

  Herstellung und Vertrieb von Druckträgern für alle Druckverfahren sowie von reproduktionsfähigen Druckvorlagen. Die Gesellschaft ist berechtigt,sich an anderen Unternehmungen zu beteiligen, solche zu erwerben oder zu pachten.
Schlagwörter:   Vertrieb Herstellung Druckverfahren Druckvorlagen Druckträger

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Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 14.213.170 €

Anlagevermögen 2.827.654 €
Sachanlagen 2.826.086 €
Umlaufvermögen 11.292.936 €
Vorräte 5.690.837 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.288.430 €
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.313.669 €
Summe Aktiva 14.213.170 €

Passiva — 14.213.170 €

Eigenkapital 11.160.260 €
Gezeichnetes Kapital 2.600.000 €
Bilanzgewinn 8.333.004 €
Gewinnvortrag 7.620.483 €
Jahresüberschuß 712.521 €
Rückstellungen 868.681 €
Sonstige Rückstellungen 803.772 €
Verbindlichkeiten 2.184.229 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 432.361 €
Sonstige Verbindlichkeiten 1.736.996 €
Summe Passiva 14.213.170 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2012: 1.664.050 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2013: 1.015.819 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2014: 1.048.614 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2015: 868.222 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2016: 1.258.028 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2017: 1.132.735 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2018: 1.493.864 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: 1.736.288 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2020: 712.521 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2012: 9.255.085 €
  2013: 9.758.930 €
  2014: 10.487.245 €
  2015: 9.691.161 €
  2016: 11.276.670 €
  2017: 14.319.200 €
  2018: 14.077.583 €
  2019: 15.594.318 €
  2020: 14.213.170 €

Jahresabschluss 31.12.2020
Aktiva gesamt: 14.213.170 €
  Anlagevermögen: 2.827.654 €
    Sachanlagen: 2.826.086 €
      Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken: 1.079.605 €
      Technische Anlagen und Maschinen: 1.624.352 €
  Umlaufvermögen: 11.292.936 €
    Vorräte: 5.690.837 €
      Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe: 5.660.069 €
    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: 2.288.430 €
      Forderungen aus Lieferungen und Leistungen: 1.999.625 €
      Sonstige Vermögensgegenstände: 288.805 €
    Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks: 3.313.669 €

Passiva gesamt: 14.213.170 €
  Eigenkapital: 11.160.260 €
    Gezeichnetes Kapital: 2.600.000 €
    Bilanzgewinn: 8.333.004 €
      Gewinnvortrag: 7.620.483 €
      Jahresüberschuß: 712.521 €
  Rückstellungen: 868.681 €
    Sonstige Rückstellungen: 803.772 €
  Verbindlichkeiten: 2.184.229 €
    Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen: 432.361 €
    Sonstige Verbindlichkeiten: 1.736.996 €

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Unternehmensinformation der Firma
Carl Kind jr. GmbH Graphische Reproduktionsanstalt

Die Firmenadresse lautet:
Holländische Str. 20 33607 Bielefeld, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 21.01.1963 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 21.02.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister Herstellung und Vertrieb von Druckträgern für alle Druckverfahren sowie von reproduktionsfähigen Druckvorlagen. Die Gesellschaft ist berechtigt,sich an anderen Unternehmungen zu beteiligen, solche zu erwerben oder zu pachten. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Carl Kind jr. GmbH Graphische Reproduktionsanstalt erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 392/25


Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 7316 eingetragenen Carl Kind jr. GmbH Graphische Reproduktionsanstalt, Holländische Straße 20, 33607 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Udo Linke,



wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2025, um 12:09 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Birte Meister, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.08.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Donnerstag, 04.09.2025, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.122 niedergelegt.

Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 392/25
Bielefeld, 01.07.2025
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