Bonität | Handelsregister |

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Dolzer Köln GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Dolzer Köln GmbH
Adresse:   Oskar-Jäger-Straße 170
50825 Köln
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 21717769449
Fax: +49 221 9541622
E-Mail: info@dolzer.de
Web: www.dolzer.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Köln
HR-Nummer: HRB 27450

Firmendaten:

Gründung: 16.10.2001 (Neueintragung)
Kapital:   50.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Herstellung von gewebter Oberbekleidung für Herren und Knaben

Firmenzweck:

  der Betrieb einer Kleiderfabrik (Herstellung und Vertrieb von Bekleidung);
Schlagwörter:   Kleiderfabrik Vertrieb Bekleidung Herstellung

Firmenadressen aus Deutschland

Handelsregister-Bekanntmachungen:

22.03.2024   Sonstiges Insolvenzen
01.02.2024   Eröffnungen Insolvenzen
30.11.2023   Sicherungsmaßnahmen Insolvenzen
24.05.2023   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.12.2019 bis zum 30.09.2020
24.01.2023   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
09.12.2022   Überwachte Insolvenzpläne Insolvenzen
31.08.2022   Jahresabschluss vom 01.10.2019 bis zum 30.11.2019
24.11.2021   Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh. Insolvenzen
21.10.2021   Überwachte Insolvenzpläne Insolvenzen
30.07.2021   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
10.06.2021   Termine Insolvenzen
21.09.2020   Entscheidungen im Verfahren Insolvenzen
17.08.2020   Sonstiges Insolvenzen
02.12.2019   Eröffnungen Insolvenzen
25.09.2019   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
17.09.2018   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
13.09.2017   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016
04.10.2016   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015
29.09.2015   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014
16.10.2014   Jahresabschluss hinterlegt vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2013
12.09.2013   Jahresabschluss vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012
21.08.2012   Jahresabschluss vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
30.09.2011   Jahresabschluss vom 01.10.2009 bis zum 30.09.2010
10.12.2010   Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
22.12.2009   Jahresabschluss vom 01.10.2007 bis zum 30.09.2008
25.02.2009   Jahresabschluss vom 01.10.2006 bis zum 30.09.2007

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
Dolzer Köln GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Oskar-Jäger-Straße 170 50825 Köln, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 16.10.2001 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 24.05.2023 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister der Betrieb einer Kleiderfabrik (Herstellung und Vertrieb von Bekleidung); als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Dolzer Köln GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

IE 1563/23


In dem Verfahren über den Antrag d.

Dolzer Köln GmbH, Oskar-Jäger-Straße 170, 50825 Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Betsch Franz Hermann Maria
Registergericht: Amtsgericht Köln Register-Nr.: HRB 27450
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brödermann & Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Geschäftszweig/Beschäftigung: der Betrieb einer Kleiderfabrik (Herstellung und Vertrieb von Bekleidung)

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen


1.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.02.2024 um 11.00 Uhr eröffnet.

2.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Joachim Exner
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Telefon: +49(911)9512850
Telefax: +49(911)95128510
Email: advo@ra-dr-beck.de

3.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 07.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

4.
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Mittwoch, 10.04.2024, 12:00 Uhr,
Sitzungssaal 109, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg

Bereits bekannte besondere Erörterungs- und Abstimmungspunkte:

- Zustimmung zur Beibehaltung des bisherigen Verfahrenskontos bei der UniCredit BankHypoVereinbk, IBAN: De50 7602 0070 0042 0945 44, BIC HYVEDEMM460, als Hinterlegungsstelle im Sinne des § 149 Abs. 2 InsO.
- Entscheidung über die Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens der Schuldnerin § 157 InsO


Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

5.
Prüfungstermin wird anberaumt auf

Mittwoch, 10.04.2024, 12:00 Uhr,
Sitzungssaal 109, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6.
Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

7.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

8.
Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

9.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 27.11.2023 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.


Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.


Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.02.2024 ×

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