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Höwel Sanitär und Heizung GmbH

Unternehmensdaten:

Firmename: Höwel Sanitär und Heizung GmbH
Adresse:   Neue Kempener Str. 251 A
50739 Köln
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 221 748635
Fax: +49 221 748963
E-Mail: info@hoewel.de
Web: www.hoewel.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

Amtsgericht: Köln
HR-Nummer: HRB 21952

Firmendaten:

Gründung: 24.09.1991 (Neueintragung)
Kapital:   50.000,00 EUR
Rechtsform   GmbH
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branchentext:   Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation

Firmenzweck:

  die Errichtung und Wartung von Sanitäranlagen sowie der Bau von Umlauf-Gasheizungen;
Schlagwörter:   Technische Wartung Bau Installation Sanitärinstallation Gasheizungen Wartung Sanitäranlagen Umlauf-Gasheizungen

NACE-Branchencodes:

43.21 Elektroinstallation
43.22 Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation

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Unternehmensinformation der Firma
Höwel Sanitär und Heizung GmbH

Die Firmenadresse lautet:
Neue Kempener Str. 251 A 50739 Köln, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 24.09.1991 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 31.05.2022 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Branche:

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister die Errichtung und Wartung von Sanitäranlagen sowie der Bau von Umlauf-Gasheizungen; als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Höwel Sanitär und Heizung GmbH erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 17/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB eingetragenen Höwel Sanitär und Heizung GmbH, Neue Kempener Str. 251 a, 50739 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arkadius Slowinski, Neusser Landstr. 132, 50769 Köln



wird der Termin für eine Gläubigerversammlung vom 14.02.2024 aufgehoben.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70c IN 17/23
Amtsgericht Köln, 01.02.2024
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