Bonität | Handelsregister |

Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks, Aktiengesellschaft

Unternehmensdaten:

Firmename: Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks, Aktiengesellschaft
Adresse:   Hohe Pforte 22
50676 Köln
Bundesland:   Nordrhein-Westfalen
Land: Deutschland
  Lageplan

Kontaktdaten:

Telefon: +49 221 925859-0
E-Mail: info@wrh.de
Web: www.wrh.de
Social-Media:

Handelsregisterdaten:

EU-ID: DER3306.HRB1627
Amtsgericht: Köln
HR-Nummer: HRB 1627

Firmendaten:

UID-Nummer: DE122662496
Gründung: 23.02.1940 (Neueintragung)
Kapital:   988.800,00 EUR
Rechtsform   AG
Mitarbeiter: -
Geschäftsführer: Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstände

Branche:

  Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen

Firmenzweck:

  die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Grundstücke mit Bauten in allen Nutzungsformen für eigene und fremde Rechnung. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen.
Schlagwörter:   Grundstücksveräußerung Grundstückserwerb Wohnungswirtschaft Immobilienverwaltung Bewirtschaftung Grundstücksverwaltung

NACE-Branchencodes:

68.20 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen

Bilanzsumme

Gewinn

Bilanzsumme & Gewinn im Vergleich

Bilanzsumme (linke Achse) Gewinn (rechte Achse)

Firmenadressen aus Deutschland

Aktiva — 63.969.448 €

Anlagevermögen 60.445.185 €
Sachanlagen 60.439.785 €
Umlaufvermögen 3.524.263 €
Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte 1.829.381 €
Flüssige Mittel und Bausparguthaben 1.398.786 €
Summe Aktiva 63.969.448 €

Passiva — 63.969.448 €

Eigenkapital 25.830.282 €
Gewinnrücklagen 23.233.817 €
Bilanzgewinn 1.613.536 €
Jahresüberschuß 1.605.417 €
Verbindlichkeiten 37.947.435 €
Summe Passiva 63.969.448 €
Detaillierte Bilanzstruktur
Quelle: Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Finanzdaten und Jahresabschlüsse
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Jahresüberschuss / Gewinn (Jahreswerte):
  2016: 1.131.966 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2017: 1.334.332 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2019: 2.910.844 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2020: 1.177.803 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2021: 1.213.549 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2022: 1.268.979 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2023: 1.457.757 €  (Jahresüberschuß nach HGB)
  2024: 1.605.417 €  (Jahresüberschuß nach HGB)

Bilanzsumme (Jahreswerte):
  2015: 42.079.286 €
  2016: 43.012.223 €
  2018: 51.551.911 €
  2019: 55.183.501 €
  2020: 55.033.150 €
  2021: 56.921.757 €
  2022: 56.819.081 €
  2023: 63.630.023 €
  2024: 63.969.448 €

Jahresabschluss 31.12.2024
Aktiva gesamt: 63.969.448 €
  Anlagevermögen: 60.445.185 €
    Sachanlagen: 60.439.785 €
  Umlaufvermögen: 3.524.263 €
  Zum Verkauf bestimmte Grundstücke und andere Vorräte: 1.829.381 €
    Flüssige Mittel und Bausparguthaben: 1.398.786 €

Passiva gesamt: 63.969.448 €
  Eigenkapital: 25.830.282 €
    Gewinnrücklagen: 23.233.817 €
    Bilanzgewinn: 1.613.536 €
      Jahresüberschuß: 1.605.417 €
  Verbindlichkeiten: 37.947.435 €

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Handelsregister-Bekanntmachungen:

01.10.2025   Jahresabschluss vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
09.07.2025   Ordendliche Hauptversammlung
09.07.2025   Ordentliche Hauptversammlung
10.10.2024   Jahresabschluss vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
05.07.2024   Ordentliche Hauptversammlung
15.12.2023   Jahresabschluss vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
07.07.2023   Ordentliche Hauptversammlung
27.01.2023   Jahresabschluss vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
11.08.2022   Gegenantrag zur ordentlichen Hauptversammlung
07.07.2022   Ordentliche Hauptversammlung
14.07.2021   Jahresabschluss vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
08.07.2021   Ordentliche Hauptversammlung
21.07.2020   Jahresabschluss vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
08.07.2020   Ordentliche Hauptversammlung
17.10.2019   Jahresabschluss vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
11.07.2019   Ordentliche Hauptversammlung
21.08.2018   Jahresabschluss vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
12.07.2018   Ordentliche Hauptversammlung
16.11.2017   Jahresabschluss vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
22.05.2017   Ordentliche Hauptversammlung
11.01.2017   Jahresabschluss vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
12.10.2016   Jahresabschluss vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
14.06.2016   Ordentliche Hauptversammlung
27.10.2015   Jahresabschluss vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
11.03.2015   Jahresabschluss vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
10.03.2014   Jahresabschluss vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
08.03.2013   Jahresabschluss vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
23.02.2012   Jahresabschluss vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
10.03.2011   Jahresabschluss vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
22.01.2010   Jahresabschluss vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
16.12.2008   Jahresabschluss vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
14.07.2008   Ergänzung zur Veröffentlichung der Einladung zur Hauptversammlung 2008
18.10.2007   Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006

Erfahrungen / Bemerkungen / Kommentare

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Unternehmensinformation der Firma
Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks, Aktiengesellschaft

Die Firmenadresse lautet:
Hohe Pforte 22 50676 Köln, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Firma wurde am 23.02.1940 gegründet bzw. in das Handelsregister eingetragen.

Die letzte Bilanz / Jahresabschluss wurde am 01.10.2025 veröffentlicht.

Die vertretungsberechtigten Personen der Geschäftsleitung (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) sind im aktuellen Handelsregisterauszug aufgeführt.

Als Unternehmensgegenstand ist im Handelsregister die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Grundstücke mit Bauten in allen Nutzungsformen für eigene und fremde Rechnung. Sie kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. als Tätigkeitsbereich bzw. Geschäftszwecke des Unternehmens eingetragen.

Wenn Sie detailliertere Informationen über das Unternehmen Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks, Aktiengesellschaft erhalten möchten, bieten wir Ihnen aktuelle Bonitätsauskünfte und detaillierte Firmen-Informationen:

Sollten Sie eine Firmenauskunft dringend benötigen, können Sie diese sofort hier abrufen:

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 292/24


Eröffnungsbeschluss
(Hauptinsolvenzverfahren gemäß Artikel 3 Abs. 1 EuInsVO)

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 53522 eingetragenen REAL² Projektentwicklung GmbH, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterin VERIANOS SE SE (Vorstand), Gürzenichstr. 21, 50667 Köln, diese vertreten durch den Vorstand Herrn Michael Hoffmann, Gürzenichstr. 21, 50667 Köln, und Herrn Tobias Bodamer,

Geschäftszweig: die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im freifinanzierten Wohnbau als Bauherr im eigenen Namen für eigene Rechnung


wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.07.2025, um 11:25 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt

Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker, Aachener Str. 1011, 50858 Köln, Telefon: 0221 966938 20, Fax: 0221 966938 49.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 176 InsO) entspricht, ist der


der 08.10.2025.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen

- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 18.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1228 niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder 384 der Abgabenordnung, so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

70k IN 292/24
Köln, 08.07.2025
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