| FN 121238t UNICAL Gebäudetechnik Planungsgesellschaft m.b.H., Emil Kralik Gasse 3, 1050 Wien; Jahresabschluss zum 31.10.1997 eingereicht am 24.4.2001; HG Wien, 19.05.2001 |
| FN 121238t UNICAL Gebäudetechnik Planungsgesellschaft m.b.H., Emil Kralik Gasse 3, 1050 Wien; Jahresabschluss zum 31.10.1997 eingereicht am 24.4.2001; HG Wien, 19.05.2001 |
| Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz |
Der Jahreabschluss enthält eine Vielzahl von interessanten detaillierten Informationen, wie zum Beispiel Vermögen, Gewinn, Verlust, Forderungen, Verbindlichkeiten, Geschäftsentwicklung, Abschreibungen, u.v.a.
Kapitalgesellschaften haben eine Offenlegungspflicht: sie müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen.
Der Umfang bestimmt sich nach der Größe der Gesellschaft. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen z.B. nur eine verkürzte Form von Bilanz und Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.
Veröffentlichte Bilanzen der Firma UNICAL Ingenieurbüro für Gebäudetechnik Gesellschaft m.b.H. in Liqu.: