| 105240. FN 059295z Harml-Quehenberger Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sankt Johann im Pongau, Maschl Nr. 28, 5600 St. Johann im Pongau; Jahresabschluss zum 31.3.1999 eingereicht am 28.9.2000; |
| 105240. FN 059295z Harml-Quehenberger Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sankt Johann im Pongau, Maschl Nr. 28, 5600 St. Johann im Pongau; Jahresabschluss zum 31.3.1999 eingereicht am 28.9.2000; |
| Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz |
Der Jahreabschluss enthält eine Vielzahl von interessanten detaillierten Informationen, wie zum Beispiel Vermögen, Gewinn, Verlust, Forderungen, Verbindlichkeiten, Geschäftsentwicklung, Abschreibungen, u.v.a.
Kapitalgesellschaften haben eine Offenlegungspflicht: sie müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen.
Der Umfang bestimmt sich nach der Größe der Gesellschaft. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen z.B. nur eine verkürzte Form von Bilanz und Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.
Veröffentlichte Bilanzen der Firma thermo-span Baustoffwerk Harml- Quehenberger GmbH: