| FN 042845h Sportstätten- und Erholungs- Einrichtungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dr.-F.-Bunzl-Straße 1, 6112 Wattens; Jahresabschluss zum 31.10.2001 eingereicht am 31.10.2002; LG Innsbruck, 05.11.2002 |
| FN 042845h Sportstätten- und Erholungs- Einrichtungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dr.-F.-Bunzl-Straße 1, 6112 Wattens; Jahresabschluss zum 31.10.2001 eingereicht am 31.10.2002; LG Innsbruck, 05.11.2002 |
| Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz |
Der Jahreabschluss enthält eine Vielzahl von interessanten detaillierten Informationen, wie zum Beispiel Vermögen, Gewinn, Verlust, Forderungen, Verbindlichkeiten, Geschäftsentwicklung, Abschreibungen, u.v.a.
Kapitalgesellschaften haben eine Offenlegungspflicht: sie müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen.
Der Umfang bestimmt sich nach der Größe der Gesellschaft. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen z.B. nur eine verkürzte Form von Bilanz und Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.
Veröffentlichte Bilanzen der Firma Sportstätten- und Erholungs- Einrichtungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung: