| FN 200910g Weyland Beteiligungs-GmbH, Sankt Florian am Inn, Haid 26, 4780 St. Florian am Inn; Jahresabschluss zum 31.1.2004 eingereicht am 25.1.2005; LG Ried im Innkreis, 26.01.2005 |
| FN 200910g Weyland Beteiligungs-GmbH, Sankt Florian am Inn, Haid 26, 4780 St. Florian am Inn; Jahresabschluss zum 31.1.2004 eingereicht am 25.1.2005; LG Ried im Innkreis, 26.01.2005 |
| Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz |
Der Jahreabschluss enthält eine Vielzahl von interessanten detaillierten Informationen, wie zum Beispiel Vermögen, Gewinn, Verlust, Forderungen, Verbindlichkeiten, Geschäftsentwicklung, Abschreibungen, u.v.a.
Kapitalgesellschaften haben eine Offenlegungspflicht: sie müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen.
Der Umfang bestimmt sich nach der Größe der Gesellschaft. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen z.B. nur eine verkürzte Form von Bilanz und Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.
Veröffentlichte Bilanzen der Firma Weyland Beteiligungs-GmbH: