| FN 165969y Wirtschaftspark Kleinregion Fehring Errichtungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H., Grazerstr. 1, 8350 Fehring; Jahresabschluss zum 31.12.1999 eingereicht am 19.6.2000; LG für ZRS Graz, 02.02.2001 |
| FN 165969y Wirtschaftspark Kleinregion Fehring Errichtungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H., Grazerstr. 1, 8350 Fehring; Jahresabschluss zum 31.12.1999 eingereicht am 19.6.2000; LG für ZRS Graz, 02.02.2001 |
| Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz |
Der Jahreabschluss enthält eine Vielzahl von interessanten detaillierten Informationen, wie zum Beispiel Vermögen, Gewinn, Verlust, Forderungen, Verbindlichkeiten, Geschäftsentwicklung, Abschreibungen, u.v.a.
Kapitalgesellschaften haben eine Offenlegungspflicht: sie müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen.
Der Umfang bestimmt sich nach der Größe der Gesellschaft. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen z.B. nur eine verkürzte Form von Bilanz und Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.
Veröffentlichte Bilanzen der Firma Wirtschaftspark Kleinregion Fehring Errichtungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H.: