| FN 196976x APCS Power Clearing and Settlement AG, Alserbachstraße 14-16, 1090 Wien; Jahresabschluss zum 31.12.2003 eingereicht am 8.6.2004; HV vom 25.05.2004 Änderung der Satzung in Punkt 11.3; HG Wien, 06.07.2004 |
| FN 196976x APCS Power Clearing and Settlement AG, Alserbachstraße 14-16, 1090 Wien; Jahresabschluss zum 31.12.2003 eingereicht am 8.6.2004; HV vom 25.05.2004 Änderung der Satzung in Punkt 11.3; HG Wien, 06.07.2004 |
| Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz |
Der Jahreabschluss enthält eine Vielzahl von interessanten detaillierten Informationen, wie zum Beispiel Vermögen, Gewinn, Verlust, Forderungen, Verbindlichkeiten, Geschäftsentwicklung, Abschreibungen, u.v.a.
Kapitalgesellschaften haben eine Offenlegungspflicht: sie müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen.
Der Umfang bestimmt sich nach der Größe der Gesellschaft. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen z.B. nur eine verkürzte Form von Bilanz und Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.
Veröffentlichte Bilanzen der Firma APCS Power Clearing and Settlement AG: