| FN 172867t COPYFA Pyrotechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Meiselding, politische Gemeinde Mölbling, Josef Liebenwein Straße 1, 9312 Meiselding; Jahresabschluss zum 28.2.1999 eingereicht am 24.10.2001; LG Klagenfurt, 05.01.2002 |
| FN 172867t COPYFA Pyrotechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Meiselding, politische Gemeinde Mölbling, Josef Liebenwein Straße 1, 9312 Meiselding; Jahresabschluss zum 28.2.1999 eingereicht am 24.10.2001; LG Klagenfurt, 05.01.2002 |
| Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz |
Der Jahreabschluss enthält eine Vielzahl von interessanten detaillierten Informationen, wie zum Beispiel Vermögen, Gewinn, Verlust, Forderungen, Verbindlichkeiten, Geschäftsentwicklung, Abschreibungen, u.v.a.
Kapitalgesellschaften haben eine Offenlegungspflicht: sie müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen.
Der Umfang bestimmt sich nach der Größe der Gesellschaft. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen z.B. nur eine verkürzte Form von Bilanz und Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.
Veröffentlichte Bilanzen der Firma LIEBENWEIN-WECO PYROTECHNIK Gesellschaft m.b.H.: