65591. FN 176173d Vianova Resins Aktiengesellschaft, Bundesstraße 175, 8402 Werndorf;

FIRMA nun Solutia Austria GmbH;

RECHTSFORM nun Aktiengesellschaft auf Gesellschaft mit beschränkter Haftung;

GESCHÄFTSZWEIG nun Kunstharze;

Jahresabschluss zum 31.12.1999 eingereicht am 12.5.2000;

HV vom 28.04.2000 Umwandlung der Vianova Resins Aktiengesellschaft (FN 176173 d) in eine GmbH gemäß §§ 239 ff AktG.;

GesV vom 28.04.2000;

GF:

(A) Prof. Merten Schlingmann xx.xx.xxxx, vertritt seit 3.6.2000 selbständig;

VORSTAND:

(A) Prof. Merten Schlingmann xx.xx.xxxx, gelöscht;

PR:

(E) DI Peter Blaha xx.xx.xxxx, gelöscht;

(F) Dr Hellmuth Alexander Deckers xx.xx.xxxx, vertritt seit 3.6.2000 gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen;

(G) Ing Josef Hefner xx.xx.xxxx, vertritt seit 25.2.1999 gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen;

(H) Dr Michael Hönel xx.xx.xxxx, vertritt seit 3.6.2000 gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen;

(I) Peter Kastl xx.xx.xxxx, vertritt seit 3.6.2000 gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen;

(J) Gerhard Leithner xx.xx.xxxx, vertritt seit 3.6.2000 gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen;

(K) Herbert Müller xx.xx.xxxx, gelöscht;

(L) Dr Kurt Nordberg xx.xx.xxxx, vertritt seit 3.6.2000 gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen;

(M) Dr Willibald Paar xx.xx.xxxx, vertritt seit 3.6.2000 gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen;

(O) Dr Heiner Verdino xx.xx.xxxx, vertritt seit 3.6.2000 gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen;

(P) Dr Walter Weger xx.xx.xxxx, vertritt seit 3.6.2000 gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen;

GS: (T) Erste Viking Resins Germany 1 GmbH Einlage ATS 446.000.000;

geleistet ATS 446.000.000;

ÄNDERUNG bei Zweigniederlassung 001: Vianova Resins Aktiengesellschaft, ORT in Graz;

FIRMA nun Solutia Austria GmbH;

Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen vor der Veröffentlichung der Eintragung der Umwandlung begründet sind, ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, sofern sie nicht Befriedigung verlangen können.;

LG für ZRS Graz, 03.06.2000