| FN 116049k Semmering-Hirschenkogel Bergbahnen Gesellschaft m.b.H., Kurort Semmering, politische Gemeinde Semmering, Zauberberg 1, 2680 Semmering; Jahresabschluss zum 31.5.2004 eingereicht am 17.10.2005; LG Wiener Neustadt, 05.11.2005 |
| FN 116049k Semmering-Hirschenkogel Bergbahnen Gesellschaft m.b.H., Kurort Semmering, politische Gemeinde Semmering, Zauberberg 1, 2680 Semmering; Jahresabschluss zum 31.5.2004 eingereicht am 17.10.2005; LG Wiener Neustadt, 05.11.2005 |
| Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz |
Der Jahreabschluss enthält eine Vielzahl von interessanten detaillierten Informationen, wie zum Beispiel Vermögen, Gewinn, Verlust, Forderungen, Verbindlichkeiten, Geschäftsentwicklung, Abschreibungen, u.v.a.
Kapitalgesellschaften haben eine Offenlegungspflicht: sie müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen.
Der Umfang bestimmt sich nach der Größe der Gesellschaft. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen z.B. nur eine verkürzte Form von Bilanz und Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.
Veröffentlichte Bilanzen der Firma Semmering-Hirschenkogel Bergbahnen Gesellschaft m.b.H.: