| FN 195412x MfK Mund- und fussmalende Künstler Verlag GmbH, Augustinergasse 28 a, 5020 Salzburg; Jahresabschluss zum 30.6.2002 eingereicht am 14.5.2003; LG Salzburg, 17.05.2003 |
| FN 195412x MfK Mund- und fussmalende Künstler Verlag GmbH, Augustinergasse 28 a, 5020 Salzburg; Jahresabschluss zum 30.6.2002 eingereicht am 14.5.2003; LG Salzburg, 17.05.2003 |
| Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz |
Der Jahreabschluss enthält eine Vielzahl von interessanten detaillierten Informationen, wie zum Beispiel Vermögen, Gewinn, Verlust, Forderungen, Verbindlichkeiten, Geschäftsentwicklung, Abschreibungen, u.v.a.
Kapitalgesellschaften haben eine Offenlegungspflicht: sie müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen.
Der Umfang bestimmt sich nach der Größe der Gesellschaft. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen z.B. nur eine verkürzte Form von Bilanz und Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.
Veröffentlichte Bilanzen der Firma MfK Mund- und fussmalende Künstler Verlag GmbH: