| 56495. FN 044252b INTERCOM-Intercomputing Gesellschaft für Umwelt-Consulting, Office-Automation und Unternehmensberatung Gesellschaft m.b.H., Klagenfurt, Lipizach 22, 9065 Klagenfurt-Ebental; Jahresabschluss zum 31.12.1998 eingereicht am 28.10.1999; |
| 56495. FN 044252b INTERCOM-Intercomputing Gesellschaft für Umwelt-Consulting, Office-Automation und Unternehmensberatung Gesellschaft m.b.H., Klagenfurt, Lipizach 22, 9065 Klagenfurt-Ebental; Jahresabschluss zum 31.12.1998 eingereicht am 28.10.1999; |
| Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz |
Der Jahreabschluss enthält eine Vielzahl von interessanten detaillierten Informationen, wie zum Beispiel Vermögen, Gewinn, Verlust, Forderungen, Verbindlichkeiten, Geschäftsentwicklung, Abschreibungen, u.v.a.
Kapitalgesellschaften haben eine Offenlegungspflicht: sie müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen.
Der Umfang bestimmt sich nach der Größe der Gesellschaft. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen z.B. nur eine verkürzte Form von Bilanz und Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.
Veröffentlichte Bilanzen der Firma INTERCOM Intercomputing Gesellschaft für eAdministration und eGovernment sowie Unternehmensberatung mbH: