| FN 057030v Malerei Helmuth Riml Gesellschaft m.b.H., Mühlau 427, 6450 Sölden; Jahresabschluss zum 28.2.2006 eingereicht am 11.7.2006; LG Innsbruck, 14.07.2006 |
| FN 057030v Malerei Helmuth Riml Gesellschaft m.b.H., Mühlau 427, 6450 Sölden; Jahresabschluss zum 28.2.2006 eingereicht am 11.7.2006; LG Innsbruck, 14.07.2006 |
| Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz |
Der Jahreabschluss enthält eine Vielzahl von interessanten detaillierten Informationen, wie zum Beispiel Vermögen, Gewinn, Verlust, Forderungen, Verbindlichkeiten, Geschäftsentwicklung, Abschreibungen, u.v.a.
Kapitalgesellschaften haben eine Offenlegungspflicht: sie müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen.
Der Umfang bestimmt sich nach der Größe der Gesellschaft. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen z.B. nur eine verkürzte Form von Bilanz und Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.
Veröffentlichte Bilanzen der Firma Malerei Helmuth Riml Gesellschaft m.b.H.: