| FN 073672t Heindl & Vetter, Büromaschinen Gesellschaft m.b.H., Dr. Theodor-Körner-Str. 13, 8600 Bruck an der Mur; Jahresabschluss zum 28.2.2003 eingereicht am 30.10.2003; LG Leoben, 08.11.2003 |
| FN 073672t Heindl & Vetter, Büromaschinen Gesellschaft m.b.H., Dr. Theodor-Körner-Str. 13, 8600 Bruck an der Mur; Jahresabschluss zum 28.2.2003 eingereicht am 30.10.2003; LG Leoben, 08.11.2003 |
| Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz |
Der Jahreabschluss enthält eine Vielzahl von interessanten detaillierten Informationen, wie zum Beispiel Vermögen, Gewinn, Verlust, Forderungen, Verbindlichkeiten, Geschäftsentwicklung, Abschreibungen, u.v.a.
Kapitalgesellschaften haben eine Offenlegungspflicht: sie müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen.
Der Umfang bestimmt sich nach der Größe der Gesellschaft. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen z.B. nur eine verkürzte Form von Bilanz und Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.
Veröffentlichte Bilanzen der Firma Heindl & Vetter, Büromaschinen Gesellschaft m.b.H.: