FN 128953m Buhrmann Austria Gesellschaft mbH, Kärntner Ring 14, 1010 Wien; Jahresabschluss zum 31.12.2002 eingereicht am 18.9.2003; HG Wien, 24.10.2003 |
FN 128953m Buhrmann Austria Gesellschaft mbH, Kärntner Ring 14, 1010 Wien; Jahresabschluss zum 31.12.2002 eingereicht am 18.9.2003; HG Wien, 24.10.2003 |
Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz |
Der Jahreabschluss enthält eine Vielzahl von interessanten detaillierten Informationen, wie zum Beispiel Vermögen, Gewinn, Verlust, Forderungen, Verbindlichkeiten, Geschäftsentwicklung, Abschreibungen, u.v.a.
Kapitalgesellschaften haben eine Offenlegungspflicht: sie müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen.
Der Umfang bestimmt sich nach der Größe der Gesellschaft. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen z.B. nur eine verkürzte Form von Bilanz und Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.
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