| FN 129427i ADIC Steuerberatungsgesellschaft m.b.H, Rosenburg-Mold, Rosenburg 56, 3573 Rosenburg; Jahresabschluss zum 30.9.2005 eingereicht am 28.3.2006; LG Krems an der Donau, 30.03.2006 |
| FN 129427i ADIC Steuerberatungsgesellschaft m.b.H, Rosenburg-Mold, Rosenburg 56, 3573 Rosenburg; Jahresabschluss zum 30.9.2005 eingereicht am 28.3.2006; LG Krems an der Donau, 30.03.2006 |
| Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz |
Der Jahreabschluss enthält eine Vielzahl von interessanten detaillierten Informationen, wie zum Beispiel Vermögen, Gewinn, Verlust, Forderungen, Verbindlichkeiten, Geschäftsentwicklung, Abschreibungen, u.v.a.
Kapitalgesellschaften haben eine Offenlegungspflicht: sie müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen.
Der Umfang bestimmt sich nach der Größe der Gesellschaft. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen z.B. nur eine verkürzte Form von Bilanz und Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.
Veröffentlichte Bilanzen der Firma ADIC Steuerberatungsgesellschaft m.b.H: