| 89903. FN 034897w Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H., Neulinggasse 29, 1030 Wien; Jahresabschluss zum 31.12.1999 eingereicht am 18.8.2000; KONZERNABSCHLUSS: zum 31.12.1999 eingereicht am 18.8.2000; GV vom 10.07.2000 Änderung des GesV im § 8.; |
| 89903. FN 034897w Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H., Neulinggasse 29, 1030 Wien; Jahresabschluss zum 31.12.1999 eingereicht am 18.8.2000; KONZERNABSCHLUSS: zum 31.12.1999 eingereicht am 18.8.2000; GV vom 10.07.2000 Änderung des GesV im § 8.; |
| Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz |
Der Jahreabschluss enthält eine Vielzahl von interessanten detaillierten Informationen, wie zum Beispiel Vermögen, Gewinn, Verlust, Forderungen, Verbindlichkeiten, Geschäftsentwicklung, Abschreibungen, u.v.a.
Kapitalgesellschaften haben eine Offenlegungspflicht: sie müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen.
Der Umfang bestimmt sich nach der Größe der Gesellschaft. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen z.B. nur eine verkürzte Form von Bilanz und Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.
Veröffentlichte Bilanzen der Firma Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.: