| FN 058229g Ernst und Elisabeth Strobl Gesellschaft m.b.H., Mitterndorf an der Fischa, Mitterndorferstraße 6, 2440 Neu-Mitterndorf; Jahresabschluss zum 31.12.2005 eingereicht am 12.4.2006; LG Wiener Neustadt, 21.04.2006 |
| FN 058229g Ernst und Elisabeth Strobl Gesellschaft m.b.H., Mitterndorf an der Fischa, Mitterndorferstraße 6, 2440 Neu-Mitterndorf; Jahresabschluss zum 31.12.2005 eingereicht am 12.4.2006; LG Wiener Neustadt, 21.04.2006 |
| Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz |
Der Jahreabschluss enthält eine Vielzahl von interessanten detaillierten Informationen, wie zum Beispiel Vermögen, Gewinn, Verlust, Forderungen, Verbindlichkeiten, Geschäftsentwicklung, Abschreibungen, u.v.a.
Kapitalgesellschaften haben eine Offenlegungspflicht: sie müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen.
Der Umfang bestimmt sich nach der Größe der Gesellschaft. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen z.B. nur eine verkürzte Form von Bilanz und Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.
Veröffentlichte Bilanzen der Firma Ernst und Elisabeth Strobl Gesellschaft m.b.H.: