| FN 057809p Ingenieure Lahofer Hoch- und Tiefbau Gesellschaft m.b.H., Hauptstraße 15, 2230 Gänserndorf; Jahresabschluss zum 31.3.2001 eingereicht am 19.12.2001; GV vom 12.12.2001 Spaltung; zur Aufnahme in die Bauholding Lahofer Gesellschaft m.b.H. (FN 64235 p) durch Übertragung der Beteiligung an der Lahofer Beton GmbH (FN 65154 s) entsprechend einer einbezahlten Stammeinlage von ATS 496.000 gemäß Spaltungs- und Übernahmsvertrag.; Den Gläubigern der beteiligten Gesellschaften ist bei Gefährdung ihrer Forderungen gemäß § 15 Abs 2 SpaltG bzw § 226 AktG, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.; LG Korneuburg, 12.01.2002 |