| FN 032228w Kaswurm Wohnbau GmbH, Sankt Johann im Pongau, Maschl 101, 5600 St. Johann im Pongau; Jahresabschluss zum 31.12.2002 eingereicht am 3.6.2004; LG Salzburg, 17.06.2004 |
| FN 032228w Kaswurm Wohnbau GmbH, Sankt Johann im Pongau, Maschl 101, 5600 St. Johann im Pongau; Jahresabschluss zum 31.12.2002 eingereicht am 3.6.2004; LG Salzburg, 17.06.2004 |
| Quelle: Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz |
Der Jahreabschluss enthält eine Vielzahl von interessanten detaillierten Informationen, wie zum Beispiel Vermögen, Gewinn, Verlust, Forderungen, Verbindlichkeiten, Geschäftsentwicklung, Abschreibungen, u.v.a.
Kapitalgesellschaften haben eine Offenlegungspflicht: sie müssen ihren Jahresabschluss spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag beim Firmenbuchgericht des Sitzes der Gesellschaft einreichen.
Der Umfang bestimmt sich nach der Größe der Gesellschaft. Kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen z.B. nur eine verkürzte Form von Bilanz und Anhang und keine Gewinn- und Verlustrechnung abgeben.
Veröffentlichte Bilanzen der Firma Kaswurm Immobilien & Wohnbau GmbH: